| Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesvorstand, Wahlausschuss |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 11.03.2026, 15:45 |
A10: Änderung der Geschäftsordnung: Besonderheiten Entwicklungspolitischer Ausschuss
Antragstext
In der Geschäftsordnung wird als neuer § 23 aufgenommen. Die Nummerierung des
nachfolgenden Paragraphen wird entsprechend angepasst:
"Der Entwicklungspolitische Ausschuss besteht aus neun Personen. Vier Plätze
entfallen auf Personen weiblichen oder diversen Geschlechts sowie vier Plätze
auf Personen männlichen oder diversen Geschlechts. Ein weiterer Platz wird
geschlechtsungebunden besetzt.
Begründung
Der Entwicklungspolitische Ausschuss wurde zuletzt durch die Hauptversammlung 2016 mit einer Besetzung von neun Personen eingesetzt[1] und wird als ständiger Ausschuss in der Bundesordnung aufgeführt (§16 Abs. 2 Nr. 5 Bundesordnung). Bei der Neufassung der Geschäftsordnung hat diese Besonderheit keine Berücksichtigung gefunden. Zur Vereinfachung und Übersichtlichkeit für die Wahlen und die Arbeit des Wahlausschusses soll diese Regelung in der Geschäftsordnung aufgenommen.
