<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><atom:link href="https://antrag.bdkj.de/hv26/feedall" rel="self" type="application/rss+xml" />
            <title>BDKJ-Hauptversammlung 2026: Alles</title>
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                <title>BDKJ-Hauptversammlung 2026: Alles</title>
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                        <title>Ä1 zu A2: Weiterarbeit des Innovationsausschuss</title>
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                        <author>Innovationsausschss (Innovationsausschuss)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_197_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 2:</h4><div><p>Der Innovationsausschuss wird bis zum Jahr 2030 weitergeführt. Er besteht aus <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">8</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">7</ins> Personen, die für je zwei Jahre vom Hauptausschuss gewählt werden<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Jugend- und Diözesanverbänden wird angestrebt</ins>.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 01 Apr 2026 17:18:16 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Forderung von Maßnahmen zur Gestaltung sicherer sozialer Netzwerke für junge Menschen</title>
                        <link>https://antrag.bdkj.de/hv26/Forderung-von-Massnahmen-zur-Gestaltung-sicherer-sozialer-Netzwerke-fur-39311</link>
                        <author>DiPA (dort beschlossen am: 11.03.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.bdkj.de/hv26/Forderung-von-Massnahmen-zur-Gestaltung-sicherer-sozialer-Netzwerke-fur-39311</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Sozialen Medien wird, spätestens seit der Entscheidung der australischen Regierung, eine Altersgrenze für Soziale Medien einzuführen, zunehmend kontrovers diskutiert. So fordert die SPD Fraktion im Bundestag in einem Impulspapier ein vollständiges Verbot von Sozialen Medien für Kinder bis 14 Jahre und eine Jugendversion der Plattformen Sozialer Medien für Jugendliche bis 16 Jahre.<sup><a href="#sdfootnote1sym"><sup>1</sup></a></sup> Auch die CDU hat durch einen Beschluss auf ihrem Parteitag im Februar 2026 ein Mindestalter von 14 Jahren für den Zugang zu Sozialen Medien gefordert<sup><a href="#sdfootnote2sym"><sup>2</sup></a></sup>. Ein pauschaler Ausschluss von minderjährigen Personen oder auch ein altersabhängiger Zugang zu Plattformen Sozialer Medien wird dabei häufig damit begründet, Kinder und Jugendliche vor suchtverstärkenden Algorithmen und digitaler Gewalt zu schützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Schutz von Kindern und Jugendlichen in digitalen Räumen ist dabei ein zentrales und berechtigtes Anliegen. Politik und Gesellschaft stehen in der Verantwortung, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um junge Menschen zu schützen und sichere digitale Umgebungen zu schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichzeitig ist bei allen Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen, dass pauschale Ausschlüsse auch neue Probleme schaffen können. Wenn Schutz vor allem über Verbote organisiert wird, besteht die Gefahr, dass die Rechte, Bedürfnisse und Lebensrealitäten junger Menschen nicht ausreichend berücksichtigt und ihre Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dabei ist einerseits die Wirksamkeit von Verboten von Sozialen Medien empirisch nicht belegt<sup><a href="#sdfootnote3sym"><sup>3</sup></a></sup> und andererseits stehen diese Forderungen häufig im Gegensatz zu den Wünschen, Rechten und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Digitale und analoge Räume sind längst nicht mehr voneinander trennbar. In digitalen Räumen findet soziales Miteinander, politische Auseinandersetzung und jugendverbandliche Arbeit genauso statt wie in Jugendheimen und in unseren Gruppenräumen. Eine Einschränkung des Zugangs zu digitalem Raum widerspricht daher unserer Auffassung von Partizipation und Eigenständigkeit unserer Mitglieder und wirkt sich auch auf unsere Jugendverbandsarbeit aus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aufbauend auf den Beschlüssen „Teilhabe, Lebenswelt und Digitale Mündigkeit – unsere digitalpolitischen Grundhaltungen” (2018) und „Digitale Teilhabegerechtigkeit für junge Menschen” (2024) spricht sich der BDKJ gegen ein Verbot Sozialer Medien für Kinder und Jugendliche aus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Kinder haben ein Recht auf Teilhabe</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der gesellschaftlichen Debatte kommt zu kurz, dass Kinder neben dem Recht auf Schutz auch ein Recht auf Teilhabe haben. Dass dieses Recht auf Teilhabe auch im digitalen Raum gilt, haben die Vereinten Nationen im Rahmen der Allgemeinen Bemerkung 25 zur UN-Kinderrechtskonvention klargestellt.<sup><a href="#sdfootnote4sym"><sup>4</sup></a></sup> Insbesondere haben Kinder ein Recht auf Informationszugang und freie Meinungsäußerung: Sie dürfen sich in digitalen Räumen informieren, ihre Meinung kundtun und sich beteiligen. Diese Rechte dürfen nur eingeschränkt werden, wenn dies notwendig und verhältnismäßig ist. Insbesondere dürfen Kinder nur ausgeschlossen werden, wenn nicht andere Mittel zur Verfügung stehen, um Kinder zu schützen. Ein pauschales Verbot Sozialer Medien berücksichtigt dieses Recht nicht hinreichend und ist aus unserer Sicht unverhältnismäßig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem stellt die Allgemeine Bemerkung auch klar, dass Kinder bei Gesetzesvorhaben, die sie betreffen, gehört und beteiligt werden müssen. Wir fordern daher, dass junge Menschen in der aktuellen Debatte aktiv beteiligt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Teilhabegerechtigkeit für alle jungen Menschen</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bereits im Beschluss „Digitale Teilhabegerechtigkeit für junge Menschen&quot; hat sich der BDKJ klar positioniert: Digitale Räume sind Teil der Lebenswelt junger Menschen. Gesellschaftliche und politische Debatten finden oft in digitalen Räumen und insbesondere sozialen Medien statt. Auch vernetzen sich Kinder und Jugendliche in digitalen Räumen mit Freund*innen und tauschen sich mit ihnen aus. Ein pauschales Verbot der Nutzung von Sozialen Medien schließt Kinder und Jugendliche von diesen Räumen aus. Sie werden von Debatten ausgeschlossen, eine gesellschaftliche oder politische Beteiligung fällt dadurch noch schwerer. Wir setzen uns dafür ein, dass alle jungen Menschen an digitalen Räumen teilhaben können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dabei müssen auch bestehende Ungleichheiten berücksichtigt werden: Digitale Räume eröffnen insbesondere jungen Menschen, die im analogen Raum mit Diskriminierung oder eingeschränkten Teilhabemöglichkeiten konfrontiert sind - etwa aufgrund von Geschlecht, sozialer Herkunft, Behinderung, rassistischen Zuschreibungen oder sexueller Orientierung - wichtige Möglichkeiten zur Vernetzung, Selbstorganisation und politischen Artikulation. Gerade für marginalisierte junge Menschen können digitale Räume daher wichtige Orte sein, um Erfahrungen zu teilen, Unterstützung zu finden und gesellschaftliche Sichtbarkeit zu erlangen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kinder und Jugendliche von Sozialen Medien auszuschließen, statt Plattformbetreiber konsequent zur Gestaltung sicherer kinder- und jugendgerechter digitaler Räume zu verpflichten, greift aus unserer Sicht zu kurz.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>(Un-)Wirksamkeit von Verboten</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Grundsätzlich ist die wissenschaftliche Studienlage zum kausalen Zusammenhang von längerer Nutzung von Sozialen Medien und psychischer Gesundheit unklar.<sup><a href="#sdfootnote5sym"><sup>5</sup></a></sup> Auch zu den bisherigen Verboten Sozialer Medien in anderen Ländern gibt es aktuell noch keine Untersuchungen.<sup><a href="#sdfootnote6sym"><sup>6</sup></a></sup></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Erfahrung aus dem Verbot Sozialer Medien in Australien deuten jedoch darauf hin: Ein solches Verbot führt vor allem dazu, dass junge Menschen die Verbote umgehen oder auf andere Plattformen ausweichen. Das birgt insbesondere das Risiko, dass Kinder und Jugendliche dann Plattformen nutzen, ohne dass dort Maßnahmen zu ihrem Schutz betrieben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem erlernen junge Menschen Medienkompetenz erst im tatsächlichen Kontakt mit Sozialen Medien. Ein Verbot bis zu einer festgelegten Altersschwelle verschiebt das Problem lediglich, ohne junge Menschen tatsächlich beim Aufbau von Medienkompetenz zu unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Nicht nur Kinder müssen geschützt werden</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Folgen von suchtfördernden Designs, Hass im Netz und weiteren für Kinder und Jugendliche schädlichen Inhalten, betreffen auch erwachsene Menschen. Mehr als jede vierte erwachsene Person zeigt nach einer Studie aus dem letzten Jahr suchtartige Symptome in Bezug auf die Nutzung von Sozialen Medien<sup><a href="#sdfootnote7sym"><sup>7</sup></a></sup>, vor allem FINTA* ziehen sich wegen Hass aus digitalen Räumen zurück.<sup><a href="#sdfootnote8sym"><sup>8</sup></a></sup> Dies zeigt: Der Fokus auf das Verbot Sozialer Medien für Kinder greift zu kurz. Vielmehr müssen die tatsächlichen Ursachen von Mediensucht und Hass im Netz in den Blick genommen und dadurch auch ältere Jugendliche, junge Erwachsene und ältere Generationen wirksam vor deren Folgen geschützt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Alternativen zu einem Verbot Sozialer Medien für junge Menschen</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>Plattformregulierung</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die bestehenden Regelungen aus dem Gesetz über digitale Dienste<sup><a href="#sdfootnote9sym"><sup>9</sup></a></sup> (“Digital Services Act”), Gesetz über digitale Märkte <sup><a href="#sdfootnote10sym"><sup>10</sup></a></sup> (“Digital Markets Act”), sowie dem Digitale-Dienste-Gesetz<sup><a href="#sdfootnote11sym"><sup>11</sup></a></sup> müssen konsequent umgesetzt, wirksam kontrolliert und insbesondere mit Blick auf die Bedürfnisse junger Menschen weiterentwickelt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Plattformbetreiber müssen Soziale Medien bereitstellen, in denen altersgerechte Inhalte für alle Altersgruppen verfügbar sind. Melde- und Beschwerdewege müssen einfach, verständlich und transparent für alle Nutzenden sein. Der Schutz persönlicher Daten muss zu jeder Zeit gewährleistet sein und gesammelte Daten dürfen nicht für ein Profitinteresse (z. B. durch Werbung) weiterverwendet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dabei müssen Plattformen Verantwortung dafür übernehmen, diskriminierende Inhalte, digitale Gewalt und gezielte Belästigung insbesondere marginalisierter Gruppen wirksam zu bekämpfen. Gleichzeitig braucht es klare gesetzliche Vorgaben sowie wirksame Aufsichts- und Durchsetzungsstrukturen, damit bestehende Regeln auch konsequent umgesetzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>Dark Patterns, Feed Algorithmen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Soziale Medien sind durch die Gestaltung ihrer Angebote darauf angelegt, dass möglichst viel Zeit dort verbracht wird. Manipulative Feed Algorithmen, die polarisierende Inhalte bevorzugen und Daten über die Interaktionen mit den Inhalten (durch Likes, Kommentare oder Betrachtungsdauer) sammeln sind insbesondere für junge Menschen, nicht alleinig aus einer Sicht des Datenschutzes oder des Jugendschutzes problematisch. Zugleich können algorithmische Empfehlungssysteme bestehende gesellschaftliche Diskriminierungen verstärken, indem sie problematische Inhalte über bestimmte Gruppen stärker verbreiten oder diskriminierende Inhalte verstärken.<br>
Auch der Digital Services Act verbietet den Einsatz von Dark Patterns in der Gestaltung digitaler Angebote. Dies betrifft auch insbesondere Soziale Medien, in denen es erschwert wird, problematische Inhalte zu melden, versteckte Werbung angezeigt wird oder der Sammlung und Nutzung von Benutzer*inneninformationen zu widersprechen.<sup><a href="#sdfootnote12sym"><sup>12</sup></a></sup><br>
Soziale Medien, die gerecht für junge Menschen gestaltet sind müssen diese Punkte konsequent umsetzen und auf den Einsatz von manipulativen Feed-Algorithmen sowie weiterer Dark Patterns verzichten. Eine Kontrolle kann dabei nur sinnhaft durch eine unabhängige Instanz erfolgen, die dafür einen vollen Zugriff auf den verwendeten Quellcode und die Datenmodelle genutzter Feed-Algorithmen hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem sollen Nutzer*innen durch Einstellungen mehr Kontrolle über die ihnen angezeigten Vorschläge erhalten. Insbesondere sollen bestimmte Formate (Youtube-Shorts, Instagram-Reels, ...) dauerhaft ausgeblendet werden können. Diese Einstellungen sollen standardmäßig möglichst nutzer*innenfreundlich gestaltet sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>Medienbildung</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sowohl schulische als auch außerschulische Bildung muss darauf ausgerichtet werden, junge Menschen zu einem sicheren Umgang mit sozialen Netzwerken zu befähigen. Ein Verbot Sozialer Medien für junge Leute verhindert aktiv, dass diese Kompetenzen erlernt werden können. Damit dies umgesetzt werden kann braucht es eine stärkere strukturelle und finanzielle Förderung von außerschulischen und (jugend)-verbandlichen Bildungsmaßnahmen zur Vermittlung von Medienkompetenz, insbesondere in Bezug auf Soziale Medien.<sup><a href="#sdfootnote13sym"><sup>13</sup></a></sup></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>Freie Soziale Medien</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Freie Soziale Medien sind ein Teilbereich freier Software<sup><a href="#sdfootnote14sym"><sup>14</sup></a></sup>. Sie beruhen auf frei zugänglichem und veränderbarem Quellcode und sind häufig dezentral organisiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit freien Plattformen werden digitale Räume geschaffen, die nicht primär dem Profitinteresse einzelner Unternehmen unterliegen. Dadurch können Beteiligung, Transparenz und gemeinwohlorientierte Gestaltung stärker in den Mittelpunkt gestellt werden, während gezielte Werbung an junge Menschen in diesen Räumen keinen Platz findet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch den Einsatz freier Sozialer Medien wird die Anpassbarkeit an unterschiedliche Bedürfnisse der Nutzenden gefördert und damit auch digitale Teilhabe und Inklusion unterstützt. In den Netzwerken verwendete Algorithmen sind öffentlich einsehbar. Diese Transparenz ermöglicht eine unabhängige Überprüfung der Systeme und kann dazu beitragen sicherzustellen, dass keine manipulativen oder suchtfördernden Feed-Algorithmen eingesetzt werden und junge Menschen so besser geschützt sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Sichere Teilhabe statt Ausschluss</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit unserem Beschluss zur Digitalen Teilhabegerechtigkeit<sup><a href="#sdfootnote16sym"><sup>16</sup></a></sup> haben wir festgehalten: Digitale Teilhabe ist ein Grundrecht junger Menschen. Digitale Teilhabe muss ermöglicht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb stellen wir uns gegen ein pauschales Verbot Sozialer Medien, das Kinder und Jugendliche von zentralen digitalen Räumen ausschließt. Stattdessen muss ihre Sicherheit gemeinsam mit ihrem Recht auf Teilhabe in den Fokus genommen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern daher:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Eine aktive Beteiligung von jungen Menschen an der politischen Debatte und an Gesetzgebungsverfahren zu digitalen Räumen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Eine aktive und konsequente Umsetzung und wirksame Kontrolle der Gesetze zur Plattformregulierung<br>
(insbesondere Digital Services Act und Digital Markets Act)</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Ein Verbot von suchtfördernden Designs und manipulativer Dark Patterns in Sozialen MedienEine langfristige strukturelle und finanzielle Förderung schulischer und außerschulischer Medienbildung zur Stärkung digitaler Kompetenzen junger Menschen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Die öffentliche Förderung gemeinwohlorientierter, freier und dezentraler Netzwerke als Alternative zu profitorientierten Plattformen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#sdfootnote1anc">1</a> SPD-Bundestagsfraktion. 2026. „Social Media sicherer machen“. Februar 16. <span class="underline"><a href="https://www.spdfraktion.de/themen/social-media-sicherer">https://www.spdfraktion.de/themen/social-media-sicherer</a></span>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#sdfootnote2anc">2</a> tagesschau.de. o. J. „CDU-Beschlüsse zu Social-Media-Verbot, Teilzeit und Elterngeld“. Zugegriffen 1. März 2026. <span class="underline"><a href="https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cdu-parteitag-284.html">https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cdu-parteitag-284.html</a></span>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#sdfootnote3anc">3</a><span class="underline"><a href="https://aktuelles.uni-frankfurt.de/gesellschaft/einschaetzungen-zur-social-media-regelung-in-australien/">https://aktuelles.uni-frankfurt.de/gesellschaft/einschaetzungen-zur-social-media-regelung-in-australien/</a></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#sdfootnote4anc">4</a> Die Konvention ist seit dem Beitritt Deutschlands zur Konvention im Jahr 1992 auch direkt in Deutschland gültig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#sdfootnote5anc">5</a> Siehe z.B.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Department for Science, Innovation and Technology. 2025. „Feasibility Study of Methods and Data to Understand the Impact of Smartphones and Social Media on Children and Young People“. University of Cambridge. <span class="underline"><a href="https://www.gov.uk/government/publications/understand-the-impact-of-smartphones-and-social-media-on-children-and-young-people">https://www.gov.uk/government/publications/understand-the-impact-of-smartphones-and-social-media-on-children-and-young-people</a></span>.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Interview mit Stephan Dreyer, Medienrechtler am Leibniz Institut für Medienforschung <span class="underline"><a href="https://netzpolitik.org/2026/australisches-modell-ein-social-media-verbot-macht-den-jugendschutz-schlechter/">https://netzpolitik.org/2026/australisches-modell-ein-social-media-verbot-macht-den-jugendschutz-schlechter/</a></span></p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#sdfootnote6anc">6</a> Mit ersten Ergebnissen entsprechender Studien ist erst im Laufe von 2027 zu rechnen, siehe z.B. <a href="https://www.cam.ac.uk/stories/irl-trial-social-media-study-launch">https://www.cam.ac.uk/stories/irl-trial-social-media-study-launch</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#sdfootnote7anc">7</a><a href="https://news.rub.de/presseinformationen/wissenschaft/2025-11-21-soziale-medien-fast-die-haelfte-der-jungen-deutschen-zeigt-suchtsymptome">https://news.rub.de/presseinformationen/wissenschaft/2025-11-21-soziale-medien-fast-die-haelfte-der-jungen-deutschen-zeigt-suchtsymptome</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#sdfootnote8anc">8</a> Siehe Beschluss “Frauen*hass im Netz ist real – Gewalt gegen Frauen* endlich beenden” <a href="https://www.bdkj.de/fileadmin/bdkj/Dokumente/Beschluesse/4/4_43_Beschluss_Frauenhass_im_Netz_ist_real.pdf">https://www.bdkj.de/fileadmin/bdkj/Dokumente/Beschluesse/4/4_43_Beschluss_Frauenhass_im_Netz_ist_real.pdf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#sdfootnote9anc">9</a><a href="https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/digital-services-act">https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/digital-services-act</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#sdfootnote10anc">10</a><a href="https://digital-markets-act.ec.europa.eu/index_en">https://digital-markets-act.ec.europa.eu/index_en</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#sdfootnote11anc">11</a><span class="underline"><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/BJNR0950B0024.html"> https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/BJNR0950B0024.html</a></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#sdfootnote12anc">12</a><span class="underline"><a href="https://www.edpb.europa.eu/system/files/2025-05/edpb_03-2022_guidelines_on_deceptive_design_patterns_in_social_media_platform_interfaces_v2_de.pdf">https://www.edpb.europa.eu/system/files/2025-05/edpb_03-2022_guidelines_on_deceptive_design_patterns_in_social_media_platform_interfaces_v2_de.pdf</a></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#sdfootnote13anc">13</a><span class="underline"><a href="https://www.bdkj.de/fileadmin/bdkj/Dokumente/Beschluesse/3/3.97_Digitale_Teilhabegerechtigkeit_fuer_jugen_Menschen.pdf">https://www.bdkj.de/fileadmin/bdkj/Dokumente/Beschluesse/3/3.97_Digitale_Teilhabegerechtigkeit_fuer_jugen_Menschen.pdf</a></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#sdfootnote14anc">14</a><a href="https://www.gnu.org/philosophy/free-sw.de.html">https://www.gnu.org/philosophy/free-sw.de.html</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#sdfootnote16anc">16</a><span class="underline"><a href="https://www.bdkj.de/themen/digitale-lebenswelten">https://www.bdkj.de/themen/digitale-lebenswelten</a></span></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Seitdem in Australien im letzten Jahr ein Verbot Sozialer Medien für Kinder und Jugendliche beschlossen wurde und in Kraft getreten ist, wird auch hier in Deutschland immer wieder die Idee eines solchen Verbots aufgebracht. Spätestens seit einigen Monaten wird dieses Verbot auch breit in der Öffentlichkeit debattiert, zumeist allerdings leider ohne eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Neben der Perspektive von jungen Menschen kommt aus unserer Sicht in der Debatte auch das Recht auf Teilhabe in digitalen Räumen, das junge Menschen besitzen, regelmäßig zu kurz.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aufbauend auf unserer bestehenden Beschlusslage wollen wir uns daher mit diesem Antrag klar gegen ein Verbot Sozialer Medien positionieren. Zusätzlich wollen wir verschiedene alternative Handlungsoptionen aufzeigen, wie junge Menschen (und auch ältere Erwachsene) in digitalen Räumen wirksam geschützt werden können, ohne diese pauschal auszuschließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Beschluss soll Grundlage der verschiedenen Lobbyaktivitäten des BDKJ im Bereich des Verbots Sozialer Medien werden und unsere Argumentationslinie definieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zudem dient dieser Beschluss als Auftakt für eine geplante Entwicklung einer Vision kindgerechter digitaler Räume, die der DiPA im Rahmen der weiteren Arbeit angehen will, falls der Ausschuss verlängert wird.</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Handlungsauftrag an</h2>Bundesvorstand &amp; DiPA (Lobbyarbeit zum Thema)<h2>Zeitrahmen</h2>Solange die politische Debatte läuft (intensiv voraussichtlich im Zeitraum bis Oktober)<h2>Ressourcen</h2>Im Rahmen der regulären Lobbyarbeit<h2>Zuständigkeit</h2>SaSo &amp; Felix (Co-Vorsitzende des DiPA)]]></description>
                        <pubDate>Thu, 12 Mar 2026 11:29:24 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Verstetigung des Digitalpolitischen Ausschusses</title>
                        <link>https://antrag.bdkj.de/hv26/Verstetigung-des-Digitalpolitischen-Ausschusses-33077</link>
                        <author>DiPA (dort beschlossen am: 11.03.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.bdkj.de/hv26/Verstetigung-des-Digitalpolitischen-Ausschusses-33077</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Digitalpolitische Ausschuss (DiPA) wird über die Hauptversammlung 2026 hinaus verlängert und dauerhaft eingerichtet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es gelten die Bestimmungen von §16 der Geschäftsordnung, insbesondere mit Blick auf die Anzahl der zu wählenden Personen (7) und die Dauer der Amtszeiten (2 Jahre).<br>
Die regulären Amtszeiten der bislang gewählten Mitglieder werden weitergeführt, sofern diese bereit sind, ihr Amt weiterzuführen. Auch die Co-Vorsitzenden des Digitalpolitischen Ausschusses bleiben bis zur regulären Neuwahl im Amt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Der Digitalpolitische Ausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Beratung der Organe des BDKJ-Bundesverbands in digitalpolitischen Fragen sowie im Hinblick auf innerverbandliche Digitalisierungsprozesse,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Lobbyarbeit für den BDKJ-Bundesverband im Themenfeld Digitalpolitik,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Vernetzung von digitalpolitischen Akteur*innen innerhalb des BDKJ sowie Pflege eines Netzwerks mit anderen (jugend-)politischen Akteur*innen und</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Bündelung von Wissen und Wissenstransfer nach innen und außen</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Grundlage der Arbeit bilden die Beschluss der Hauptversammlung 2018 „Teilhabe, Lebenswelt und Digitale Mündigkeit – unsere digitalpolitischen Grundhaltungen“ (3.80) mit dem dazugehörigen Umsetzungspapier „Digitale Perspektiven für den BDKJ-Bundesverband“ sowie der Beschluss des Hauptausschusses „Digitale Teilhabegerechtigkeit für junge Menschen“ (3.97) vom Februar 2024.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auf dieser Grundlage wird der Digitalpolitische Ausschuss bis zur Hauptversammlung 2027 insbesondere beauftragt, eine Vision zu entwickeln, wie kindgerechte digitale Räume und vor allem soziale Medien aussehen können. Außerdem begleitet er die Umsetzung des Beschlusses „Digitale Teilhabegerechtigkeit in den Strukturen des BDKJ“ des Hauptausschusses im Februar 2026.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Digitalpolitische Ausschuss wurde zur Hauptversammlung 2022 für eine Dauer von vier Jahren eingerichtet, um die digitalpolitische Arbeit des Bundesverbandes zu stärken und digitale Themen strategisch zu begleiten. In dieser Zeit konnte der Ausschuss ein eigenständiges Profil entwickeln und sich insbesondere mit Fragen der digitalen Teilhabegerechtigkeit für junge Menschen auseinandersetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein wichtiger Meilenstein dieser Arbeit war der Beschluss des Antrags „Digitale Teilhabegerechtigkeit für junge Menschen“ im Hauptausschuss 2024. Im Februar 2026 wurde ein weiterer Antrag zur digitalen Teilhabe im BDKJ-Hauptausschuss beschlossen, der konkrete Umsetzungen für digitale Teilhabegerechtigkeit im Bundesverband vorsieht. Damit hat der Ausschuss maßgeblich dazu beigetragen, digitale Themen stärker in der politischen Arbeit des Bundesverbandes zu verankern und konkrete Positionierungen zu entwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zudem haben wir 2025 einen Antrag in die DBJR-Vollversammlung eingebracht und damit eine digitalpolitische Leerstelle in der dortigen Beschlusslage schließen können. Gleichzeitig zeigt sich darin auch unser besonderes Profil: Ein digitalpolitisches Gremium innerhalb der Jugendverbandslandschaft stellt derzeit ein Alleinstellungsmerkmal dar und unterstreicht unsere spezifische Expertise und Rolle in diesem Themenfeld.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Darüber hinaus ist es dem Digitalpolitischen Ausschuss gelungen, den BDKJ zunehmend als Akteur in der digitalpolitischen Landschaft sichtbar zu machen. Durch den Aufbau und die Pflege eines Netzwerks mit verschiedenen Akteur*innen aus Politik, Zivilgesellschaft und Digitalpolitik konnte der Verband als Gesprächspartner für Fragen digitaler Jugendpolitik etabliert werden. So waren wir in den letzten Jahren u. a. neben Brand New Bundestag als Inputgeber*innen bei einer Veranstaltung des Civic Data Lab, haben den BDKJ in verschiedenen Formaten der Mercator Stiftung vertreten, haben Kontakte auf der re:publica geknüpft und waren an Gesprächsrunden der Konrad-Adenauer-Stiftung zur Altersbegrenzung von Social-Media beteiligt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Neben der politischen Positionierungsarbeit engagiert sich der Ausschuss auch in der praktischen Gestaltung digitaler Themen im Verband. So wurden beispielsweise Aktionen und Impulse zur digitalen Reflexion im Verbandskontext entwickelt, zuletzt eine Social-Media-Aktion während der Fastenzeit. Gleichzeitig wird der Ausschuss zunehmend aus den Reihen der Verbände als Ansprechpartner für digitalpolitische Expertise angefragt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein konkretes Ergebnis dieser Arbeit ist die Entwicklung eines Digitoolisierungsboards, das Verbänden helfen soll, geeignete Softwarelösungen für unterschiedliche Aufgaben besser einschätzen zu können. Dabei werden verschiedene Tools gesammelt, bewertet und Empfehlungen ausgesprochen, um die digitale Arbeit in den Verbänden zu unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Darüber hinaus reagiert der Digitalpolitische Ausschuss auch auf aktuelle digitalpolitische Entwicklungen. So wurden beispielsweise Stellungnahmen zum Ausschluss junger Menschen aus sozialen Medien sowie zum Umgang mit personalisierter Werbung auf Plattformen wie Instagram und Facebook erarbeitet. Damit trägt der Ausschuss dazu bei, die Perspektiven junger Menschen in aktuelle digitalpolitische Debatten einzubringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass digitale Fragen sowohl für die politische Interessenvertretung als auch für die praktische Arbeit der Verbände zunehmend an Bedeutung gewinnen. Gleichzeitig entwickeln sich digitale Technologien und ihre gesellschaftlichen Auswirkungen kontinuierlich weiter. Um diese Entwicklungen weiterhin kritisch zu begleiten, jugendpolitische Perspektiven einzubringen und den Verband bei digitalen Fragestellungen zu unterstützen, ist eine Fortführung des Digitalpolitischen Ausschusses notwendig.</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Handlungsauftrag an</h2>DiPA<h2>Zeitrahmen</h2>Dauerhaft (bis zur Auflösung)<h2>Ressourcen</h2>Aufwand für Begleitung des Ausschusses durch das Referat Jugendpolitik und finanziell für die Durchführung von Sitzungen<h2>Zuständigkeit</h2>SaSo &amp; Felix (Co-Vorsitzende des DiPA)]]></description>
                        <pubDate>Thu, 12 Mar 2026 11:20:51 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A9: Änderung der Bundesordnung: „Gemeinsame Bundeskonferenzen“</title>
                        <link>https://antrag.bdkj.de/hv26/Anderung-der-Bundesordnung-Gemeinsame-Bundeskonferenzen-1488</link>
                        <author>Anna Klüsener, Jannis Fughe, Simon Schwarzmüller (Präsidium Buko JV), Ronja Röhr, Pascal Garrecht, Elodie Scholten (Präsidium Buko DV) (dort beschlossen am: 11.03.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.bdkj.de/hv26/Anderung-der-Bundesordnung-Gemeinsame-Bundeskonferenzen-1488</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDKJ-Bundesordnung wird folgendermaßen angepasst:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§ 13 Bundeskonferenz der Jugendverbände</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Bundeskonferenz der Jugendverbände berät die Hauptversammlung und den Bundesvorstand. Sie beschließt in ausschließlicher Zuständigkeit über Fragen, die allein das Verhältnis der Jugendverbände untereinander betreffen. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere
<ol><li>Stellungnahme vor der Neuaufnahme von Jugendverbänden im Bundesgebiet (§ 6 Absatz 1 Satz 1),</li><li>Beschlussfassung über die Verteilung der öffentlichen Zuschüsse, die den Jugendverbänden pauschal zur Verfügung gestellt werden,</li><li>Vorschlag der Einzelheiten des Beitragsverfahrens (§ 5 Absatz 1 Ziffer 5 Satz 2),</li><li>Vorschlag von Kandidat*innen aus den Reihen der Bundesleitungen der Jugendverbände für die Wahl zum Hauptausschuss (§ 11 Absatz 2 Satz 2) und</li><li>Festlegung des Stimmenschlüssels für die Vertretung der Jugendverbände zur Hauptversammlung (§ 10 Absatz 3 Satz 4).</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die weiblichen Mitglieder der Bundeskonferenz der Jugendverbände legen den Stimmenschlüssel für die Vertretung der Jugendverbände zur Bundesfrauenkonferenz fest (§12 Absatz 2 Satz 5).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Stimmberechtigte Mitglieder der Bundeskonferenz der Jugendverbände sind
<ol><li>je ein Mitglied der Bundesleitungen der Jugendverbände nach § 5 Absatz 4 Satz 2 und</li><li>ein Mitglied des Bundesvorstandes.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Beratende Mitglieder der Bundeskonferenz sind
<ol><li>die übrigen Mitglieder der Bundesleitungen der Jugendverbände nach § 5 Absatz 4 Satz 2,</li><li>die übrigen Mitglieder des Bundesvorstandes,</li><li>je ein*e Vertreter*in der Jugendverbände nach § 5 Absatz 4 Satz 1 und</li><li>die vom Bundesvorstand bestellte Geschäftsführung der Bundeskonferenz.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Die Bundeskonferenz tagt zweimal jährlich. Das Präsidium kann Gäste zur Bundeskonferenz einladen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Das Präsidium der Bundeskonferenz besteht aus drei von der Konferenz für ein Jahr gewählten Mitgliedern und einem Mitglied des Bundesvorstandes. Von den drei Personen, die von der Bundeskonferenz gewählt werden, sind bis zu zwei Personen weiblichen oder diversen Geschlechts und bis zu zwei Personen männlichen oder diversen Geschlechts.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>§ 14 Bundeskonferenz der Diözesanverbände</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Bundeskonferenz der Diözesanverbände berät die Hauptversammlung und den Bundesvorstand. Sie dient dem Erfahrungsaustausch, der Beratung gemeinsamer Anliegen und beschließt in ausschließlicher Zuständigkeit über Fragen, die allein das Verhältnis der Diözesanverbände untereinander betreffen. Sie soll der Hauptversammlung Kandidat*innen aus den Reihen der Diözesanvorstände für die Wahl zum Hauptausschuss vorschlagen (§ 11 Absatz 2 Satz 2).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Stimmberechtigte Mitglieder der Bundeskonferenz sind
<ol><li>je ein*e Vertreter*in der Diözesanverbände und</li><li>ein Mitglied des Bundesvorstandes.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Beratende Mitglieder der Bundeskonferenz sind
<ol><li>die übrigen Mitglieder der Diözesanvorstände,</li><li>die übrigen Mitglieder des Bundesvorstandes und</li><li>die vom Bundesvorstand bestellte Geschäftsführung der Bundeskonferenz.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Die Bundeskonferenz tagt zweimal jährlich. Das Präsidium kann Gäste zur Bundeskonferenz einladen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Das Präsidium der Bundeskonferenz besteht aus drei von der Konferenz für ein Jahr gewählten Mitgliedern und einem Mitglied des Bundesvorstandes. Von den drei Personen, die von der Bundeskonferenz gewählt werden, sind bis zu zwei Personen weiblichen oder diversen Geschlechts und bis zu zwei Personen männlichen oder diversen Geschlechts.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>§15 (neu) Gemeinsame Bundeskonferenz der Jugend- und Diözesanverbände</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><strong>Die gemeinsame Bundeskonferenz der Jugend- und Diözesanverbände berät über Themen, die die Jugend- und Diözesanverbände gemeinsam betreffen.</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><strong>Mitglieder sind die stimmberechtigten und beratenden Mitglieder der Bundeskonferenz der Jugendverbände und der Bundeskonferenz der Diözesanverbände.</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><strong>Die Bundeskonferenz tagt mindestens einmal jährlich. Sie soll immer in Verbindung mit der Bundeskonferenz der Jugendverbände und der Bundeskonferenz der Diözesanverbände stattfinden.</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><strong>Das Präsidium kann Gäste zur Bundeskonferenz einladen.</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><strong>Das Präsidium besteht aus den Mitgliedern des Präsidiums der Bundeskonferenz der Jugendverbände und den Mitgliedern des Präsidiums der Bundeskonferenz der Diözesanverbände.</strong></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Seit mehreren Jahren tagen die Bundeskonferenzen der Jugend- und Diözesanverbände im Herbst gemeinsam, bevor es in getrennte Tagungsteile geht. Das gemeinsame Tagen hat sich erprobt und als sinnvoll erwiesen. Aktuell ist dies nach der Satzung jedoch gar nicht vorgesehen und nicht geregelt, wie Abläufe funktionieren. Dies hat bei den letzten Bundeskonferenzen beispielsweise dazu geführt, dass Inhalte der gemeinsamen Konferenz im Protokoll der Buko JV anders protokolliert wurden als im Protokoll der Buko DV. Mit diesem Antrag wollen wir die gemeinsame Konferenz in der bestehenden Form in der Satzung verankern und damit Abläufe und Regularien, auch zur Einladung und Sitzungsleitung, klarstellen.</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Handlungsauftrag an</h2>Satzungsausschuss &amp; Bundesvorstand<h2>Zeitrahmen</h2>Satzungsänderung einmalig sofort nach der Hauptversammlung, Gemeinsame Buko wie bisher 1x jährlich<h2>Ressourcen</h2>Kaum Veränderungen im Ressourcenaufwand, da dies bereits größtenteils aktuell so umgesetzt wird. Ggf. leicht geringerer Aufwand durch ein gemeinsames Protokoll für die gemeinsame Konferenz statt zwei Teile in den Buko JV- &amp; DV-Protokollen. Ggf. leicht veränderter Aufwand im Einladungsversand. Dieser muss jedoch nicht höher ausfallen, sondern könnte auch durch einen gemeinsamen Einladungsversand &amp; Cloud für alle Bundeskonferenzen reduziert werden, da die Unterlagen der jeweils anderen Bundeskonferenz sowieso zur Information bereitgestellt werden.<h2>Zuständigkeit</h2>Simon Schwarzmüller, Anna Klüsener]]></description>
                        <pubDate>Wed, 11 Mar 2026 22:12:52 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A6: Selbstverständnis der BDKJ-Bundesebene als subsidiärer Service- und Unterstützungsakteur schärfen </title>
                        <link>https://antrag.bdkj.de/hv26/Selbstverstandnis-der-BDKJ-Bundesebene-als-subsidiarer-Service-und-Un-20195</link>
                        <author>BDKJ DV Aachen, BDKJ DV Essen, BDKJ DV Köln, BDKJ DV Münster (dort beschlossen am: 11.03.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.bdkj.de/hv26/Selbstverstandnis-der-BDKJ-Bundesebene-als-subsidiarer-Service-und-Un-20195</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Hauptversammlung des Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) beauftragt den Bundesvorstand,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>zu prüfen und abzufragen, in welchen Bereichen der Bundesverband verstärkt Service-, Unterstützungs- oder Koordinationsleistungen für Diözesanverbände und Jugendverbände bereitstellen oder initiieren kann, insbesondere dort, wo durch gemeinsame Lösungen Synergien entstehen können,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>dabei sowohl organisatorische, personelle als auch digitale Dienstleistungen in den Blick zu nehmen (z. B. IT-Services, Datenschutzberatung, digitale Tools, zentrale Beschaffungen oder Plattformlösungen, Übersicht über Fördertöpfe),</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>abzufragen welche Serviceleistungen zu welchen Konditionen bei seinen Untergliederungen aktuell extern eingekauft werden, aber auch welche Dienstleistungen von Untergliederungen selbst angeboten und mitbenutzt werden können,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>zu evaluieren, ob und wie entsprechende Leistungen wirtschaftlich tragfähig organisiert werden können – auch kostenpflichtig oder kostendeckend –,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>zu prüfen, inwiefern bestehende Einrichtungen, insbesondere die Bundeszentrale für Katholische Jugendarbeit (Jugendhaus Düsseldorf), hierfür geeignete Strukturen oder Anknüpfungspunkte bieten,</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p>den Untergliederungen eine gut zugängliche Übersicht der verschiedenen Angebote zur Verfügung zu stellen (z. B. auf der Homepage)</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><p>sowie der nächsten Hauptversammlung über Ergebnisse, Chancen, Grenzen und ggf. Umsetzungsperspektiven zu berichten.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dabei soll ausdrücklich das föderale Selbstverständnis des BDKJ gewahrt bleiben; Ziel ist Unterstützung dort, wo gemeinsame Lösungen sinnvoll und von den Untergliederungen gewünscht sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit einher geht auch der Appell an die Jugend- und Diözesanverbände die geschaffenen Lösungen präferiert zu nutzen. Nur so kann sichergestellt werden, dass diese auch wirtschaftlich tragfähig angeboten werden können.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der BDKJ versteht sich laut Grundsatzprogramm als subsidiär aufgebaute und lernende Organisation. Dieses Selbstverständnis beinhaltet neben der politischen Interessenvertretung nach außen für uns auch die solidarische Unterstützung innerhalb des Verbands.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Angesichts insgesamt knapper werdender finanzieller und personeller Ressourcen stehen viele Diözesanverbände und Jugendverbände vor ähnlichen Herausforderungen, etwa bei digitalen Tools, IT-Infrastruktur, Datenschutzanforderungen, Verwaltungsprozessen oder Kommunikationsplattformen. Häufig werden hierfür parallel eigene Lösungen entwickelt oder eingekauft. Gemeinsame Ansätze könnten hier Effizienzgewinne ermöglichen und langfristig Ressourcen sparen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein stärkeres Verständnis des Bundesverbands als koordinierender Service- und Unterstützungsakteur kann daher:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>Doppelstrukturen reduzieren,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>fachliche Qualität bündeln,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>Kosten senken bzw. Mittel wirtschaftlicher einsetzen,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>Innovationen schneller im gesamten Verband verfügbar machen,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>sowie den Austausch zwischen den Ebenen fördern.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine Zentralisierung von Aufgaben oder eine verpflichtende Nutzung zentraler Angebote. Vielmehr soll geprüft werden, wo freiwillige gemeinsame Lösungen sinnvoll sind und echten Mehrwert schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Beispiele für mögliche Prüfbereiche sind etwa:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>gemeinsame digitale Infrastruktur oder Softwarelösungen (z. B. Veranstaltungs-, Beteiligungs- oder Verwaltungsplattformen, Homepage),</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>Beratungs- und Dienstleistungen etwa zu IT-, Rechts- oder Datenschutzfragen,</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>gebündelte Beschaffungen oder Rahmenverträge (z.B. DB-Business),</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><p>Unterstützung bei Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeitstools.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein solches Vorgehen kann initial zusätzliche Ressourcen auf Bundesebene erfordern, gleichzeitig aber insgesamt zu einer effizienteren Nutzung der vorhandenen Mittel im gesamten Verband beitragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Antrag versteht sich daher bewusst als Prüfauftrag zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Selbstverständnisses im Sinne einer solidarischen, subsidiären Verbandsstruktur.</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Handlungsauftrag an</h2>Bundesvorstand<h2>Zeitrahmen</h2>1 Jahr, ggf. Folgeaufwand<h2>Ressourcen</h2>Finanziell: Erstmal nur Prüfauftrag, daher gering. Personell: Erstellung, und Auswertung der Abfrage bei JVs und DVs, Evaluation zusammen mit Bundeszentrale für Katholische Jugendarbeit <h2>Zuständigkeit</h2>Dominik Zabelberg und Timo Donnermeyer]]></description>
                        <pubDate>Wed, 11 Mar 2026 16:08:37 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A10: Änderung der Geschäftsordnung: Besonderheiten Entwicklungspolitischer Ausschuss</title>
                        <link>https://antrag.bdkj.de/hv26/anderung-der-geschaftsordnung-besonderheiten-entwicklungspolitischer-23520</link>
                        <author>Bundesvorstand, Wahlausschuss</author>
                        <guid>https://antrag.bdkj.de/hv26/anderung-der-geschaftsordnung-besonderheiten-entwicklungspolitischer-23520</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Geschäftsordnung wird als neuer § 23 aufgenommen. Die Nummerierung des nachfolgenden Paragraphen wird entsprechend angepasst:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;Der Entwicklungspolitische Ausschuss besteht aus neun Personen. Vier Plätze entfallen auf Personen weiblichen oder diversen Geschlechts sowie vier Plätze auf Personen männlichen oder diversen Geschlechts. Ein weiterer Platz wird geschlechtsungebunden besetzt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Entwicklungspolitische Ausschuss wurde zuletzt durch die Hauptversammlung 2016 mit einer Besetzung von neun Personen eingesetzt<a href="#_ftn1">[1]</a> und wird als ständiger Ausschuss in der Bundesordnung aufgeführt (§16 Abs. 2 Nr. 5 Bundesordnung). Bei der Neufassung der Geschäftsordnung hat diese Besonderheit keine Berücksichtigung gefunden. Zur Vereinfachung und Übersichtlichkeit für die Wahlen und die Arbeit des Wahlausschusses soll diese Regelung in der Geschäftsordnung aufgenommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a><a href="https://www.bdkj.de/fileadmin/bdkj/Dokumente/Beschluesse/5/5-25_Entwicklungspolitischer_Ausschuss.pdf">https://www.bdkj.de/fileadmin/bdkj/Dokumente/Beschluesse/5/5-25_Entwicklungspolitischer_Ausschuss.pdf</a></p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Handlungsauftrag an</h2>kein weiterer Handlungsauftrag<h2>Zeitrahmen</h2>sofortige Erledigung<h2>Ressourcen</h2>kein weiterer Ressourceneinsatz<h2>Zuständigkeit</h2>Bundesvorstand]]></description>
                        <pubDate>Wed, 11 Mar 2026 15:45:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A8: Änderung der Satzung des „arbeit für alle e.V.“ </title>
                        <link>https://antrag.bdkj.de/hv26/Anderung-der-Satzung-des-arbeit-fur-alle-e-V-14452</link>
                        <author>Sozialpolitischer Ausschuss, BDKJ-Bundesvorstand</author>
                        <guid>https://antrag.bdkj.de/hv26/Anderung-der-Satzung-des-arbeit-fur-alle-e-V-14452</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDKJ-Hauptversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Satzung des „arbeit für alle e.V.“ wird gemäß der vorliegenden Synopse geändert.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nach § 7 der Satzung des „arbeit für alle e.V.“ muss die BDKJ-Hauptversammlung Änderungen der Satzung zustimmen. Die Mitgliederversammlung des „arbeit für alle e.V.“ hat am 03.06.2025 die Satzung geändert. Die Änderungen betreffen die Zusammensetzung des Vorstands und eine allgemeine Aktualisierung der Satzung.</p></div></div><h2>Anhang</h2><iframe class="pdfViewer" src="/hv26/Anderung-der-Satzung-des-arbeit-fur-alle-e-V-14452/embeddedpdf?file=%2Fhv26%2FAnderung-der-Satzung-des-arbeit-fur-alle-e-V-14452%2Fviewpdf%3FsectionId%3D199"></iframe><h2>Handlungsauftrag an</h2>BDKJ-Bundesstelle<h2>Zeitrahmen</h2>afa-Mitgliederversammlung 2027<h2>Ressourcen</h2>keine<h2>Zuständigkeit</h2>Vanessa Eisert, Olek Meyer]]></description>
                        <pubDate>Tue, 10 Mar 2026 17:35:32 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Erarbeitung und Implementierung eines Institutionellen Schutzkonzepts</title>
                        <link>https://antrag.bdkj.de/hv26/Erarbeitung-und-Implementierung-eines-Institutionellen-Schutzkonzepts-11064</link>
                        <author>DV Regensburg, DV Limburg, DV Eichstätt, KLJB, Sarah-Sophie Pohl, Johanna Ostermeier (dort beschlossen am: 10.03.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.bdkj.de/hv26/Erarbeitung-und-Implementierung-eines-Institutionellen-Schutzkonzepts-11064</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDKJ Hauptversammlung 2026 möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bundesvorstand wird beauftragt, bis zur Hauptversammlung 2028 ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) zum Schutz vor Machtmissbrauch sowie vor sexualisierter und geistiger Gewalt für den BDKJ zu erarbeiten und zur Beschlussfassung der Hauptversammlung vorzulegen. Das Schutzkonzept soll alles umfassen, was Menschen verletzen kann. Es bezieht sich auf alle Aktivitäten und Interaktionen auf Bundesebene. Auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung 2027 wird ein Zwischenstand vorgelegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei der Erarbeitung des Schutzkonzepts sind geeignete Fachstellen sowie Vertreter*innen der Diözesan- und Jugendverbände zu beteiligen. Dazu wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die beratend zur Seite steht. Sie besteht aus zwei Vertreter*innen der Diözesanverbände, zwei Vertreter*innen der Jugendverbände und zwei Vertreter*innen der Ausschüsse. Die Arbeitsgruppe ist möglichst divers zu besetzen. Auf Fachkompetenz ist zu achten, eine abgeschlossene und aktuell gültige Präventionsschulung ist verpflichtend. Die Arbeitsgruppe wird im Hauptausschuss nach der Hauptversammlung gewählt. Zusätzlich werden Partizipationsmöglichkeiten für alle Akteur*innen im BDKJ geschaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei der Erarbeitung des Schutzkonzeptes werden folgende Punkte berücksichtigt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Das Schutzkonzept soll insbesondere enthalten:</p><ul><li><p>eine Risiko- und Potentialanalyse der bestehenden Strukturen,</p></li><li><p>einen verbindlichen Verhaltenskodex,</p></li><li><p>besondere Regelungen für Veranstaltungen,</p></li><li><p>Regelungen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende,</p></li><li><p>klare, transparente und niedrigschwellige Melde- und Beschwerdewege (intern und extern),</p></li><li><p>Regelungen zur Bestimmung und den Aufgaben von innerverbandlichen Ansprechpersonen,</p></li><li><p>Regelungen zum Umgang mit Verdachtsfällen,</p></li><li><p>Regelungen zur regelmäßigen Evaluation und Fortschreibung. Insbesondere nach Veröffentlichung der Aufarbeitungsstudie des BDKJ Bundesverbandes.</p></li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hierfür kann auf das Schutzkonzept der Bundesstelle zurückgegriffen werden. Bestehende Dokumente sollen anhand der Risiko- und Potentialanalyse angepasst werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Die Meldewege sind so zu gestalten, dass sie:</p><ul><li><p>unabhängig, vertraulich und bei Bedarf anonym nutzbar sind,</p></li><li><p>für alle Zielgruppen (insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene) verständlich formuliert sind,</p></li><li><p>sowohl digital als auch analog zugänglich sind,</p></li><li><p>klar zwischen Beratung, Beschwerde und offizieller Meldung unterscheiden.</p></li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die innerverbandlichen Ansprechpersonen werden gewählt. Es werden externe Ansprechpersonen benannt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>Die Informationen zum Schutzkonzept und zu den Meldewegen müssen niedrigschwellig zugänglich sein.<br>
Dazu gehören insbesondere:</p><ul><li><p>eine barrierearme Unterseite auf der Website, die leicht auffindbar ist,</p></li><li><p>die Veröffentlichung in jedem Unterlagenversand,</p></li><li><p>Aushänge bzw. Informationsmaterial bei Veranstaltungen,</p></li><li><p>regelmäßige Hinweise in Kommunikationskanälen (z.B. Newsletter, Social Media).</p></li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach Vorliegen der Ergebnisse der Aufarbeitungsstudie des BDKJ wird das bis dahin beschlossene ISK einer erneuten Prüfung unterzogen, evaluiert und auf Grundlage der daraus resultierenden Handlungsempfehlungen zeitnah angepasst.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der BDKJ versteht sich als demokratischer Jugendverband, als Werkstatt der Demokratie und als sicherer Ort für junge Menschen. Unsere Strukturen leben von Vertrauen, Engagement und Verantwortungsübernahme. Gerade weil wir in hierarchischen und verbandlichen Kontexten arbeiten, entstehen Machtgefälle – zwischen Haupt- und Ehrenamt, zwischen älteren und jüngeren Engagierten, zwischen Leitungsverantwortlichen und Mitgliedern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Machtgefälle können – auch unbeabsichtigt – zu Grenzverletzungen, geistigem oder strukturellem Machtmissbrauch führen. Zudem tragen wir Verantwortung, sexualisierte Gewalt wirksam zu verhindern und Betroffenen verlässliche, transparente Unterstützung zu ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Moment gibt es nur ein Schutzkonzept für die Bundesstelle. Niedrigschwellige Meldewege sind gerade nicht auffindbar und nur Ansprechpersonen aus der Bundesstelle benannt. Deshalb sehen wir es als zwingend notwendig, ein Schutzkonzept partizipativ zu erstellen, um den BDKJ zu einem sichereren Raum zu machen.</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Handlungsauftrag an</h2>Bundesvorstand, Arbeitsgruppe<h2>Zeitrahmen</h2>bis zur HV 2028<h2>Ressourcen</h2>viele<h2>Zuständigkeit</h2>Florian Siegmund, Johanna Ostermeier]]></description>
                        <pubDate>Tue, 10 Mar 2026 10:46:49 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A7: Kompetenzerweiterung und Anpassung von Arbeitsweisen von Ausschüssen </title>
                        <link>https://antrag.bdkj.de/hv26/kompetenzerweiterung-und-anpassung-von-arbeitsweisen-von-ausschussen-20640</link>
                        <author>Innovationsausschuss</author>
                        <guid>https://antrag.bdkj.de/hv26/kompetenzerweiterung-und-anpassung-von-arbeitsweisen-von-ausschussen-20640</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Innovationsausschuss soll sich mit der Ausrichtung und Arbeitsweise von Ausschüssen auseinandersetzen. Dies beinhaltet eine Auseinandersetzung mit folgende Themen und Fragestellungen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Kompetenzerweiterung und Arbeitsweisen von Ausschüssen </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Inhaltlich:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Soll es eine Unterscheidung zwischen Fach- und Sachausschüssen geben?</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Sollen Ausschüsse zu Themen eigenständig sprechen und vertreten dürfen, wenn es nicht gegen die Beschlüsse und das Grundsatzprogramm des BDKJ spricht?</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Sollen Sprecher*innen eingeführt werden, (oder dürfen alle sich äußern? Oder nur der Vorstand? Braucht es ein einheitliches Modell?) die das Recht haben, sich nach außen hin öffentlich äußern zu dürfen, insbesondere wenn tagespolitische Themen eine schnelle Positionierung erfordern.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Soll es Sprecher*innen geben, die eigenständig zu Themen sprechen/ vertreten dürfen?</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Organisatorisch:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Sollen die Aufgaben sowie die Rolle von Vorsitzende konkretisiert werden?</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Soll es einem Ausschuss offenstehen, ob es Vorsitzende gibt oder nicht?</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Soll sich damit auseinandergesetzt werden, wie eine funktionierende Arbeitsweise funktionieren kann, wenn es keine*n Vorsitzende*n gibt?</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Soll ein Ausschuss von der Geschäftsordnung zur Arbeitsweise abweichen können, wenn dies von den Ausschussmitgliedern einstimmig beschlossen wird?</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Soll der BDKJ-Bundesvorstand Stimmrecht in Ausschüssen haben?</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Neue Arbeitsweisen im BDKJ</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem soll der Innovationsausschuss bis 2030 neue Arbeitsformen ausprobieren. Ziel ist es, Ideen zu entwickeln, wie BDKJ-Strukturen offener für Innovation sein können. Erfahrungen und konkrete Vorschläge werden aus den Erfahrungen und Probephasen der BDKJ HV 2030 vorgelegt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Innovationsausschuss hat mit mehreren Ausschüssen Interviews geführt. Dabei ging es unter anderem um ihre Arbeitsweisen und um die Frage, welche Kompetenzen sie haben. In diesen Gesprächen wurden verschiedene Themen vereinzelt genannt, die im Antrag aufgegriffen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mögliche Veränderungen bei Arbeitsweisen und Kompetenzen hätten Auswirkungen auf Satzung und Geschäftsordnung. Deshalb legt der Antrag bewusst Leitfragen vor. Die Hauptversammlung soll damit eine grundsätzliche Orientierung geben, wie sie zu den einzelnen Punkten steht und in welche Richtung es gehen könnte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wird der Antrag beschlossen, erhält der Innovationsausschuss einen klaren Auftrag, sich mit den beschlossenen Fragen weitergehend zu befassen – sofern er weiterhin eingesetzt wird. Der Beschluss schafft damit Klarheit über Zielrichtung und Erwartung an die weitere Arbeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Darüber hinaus wird der Innovationsausschuss beauftragt, neue bzw. innovativere Arbeitsweisen zu entwickeln und auf Bundesebene zu erproben. Die Erprobungsphase soll bis 2030 laufen, um auch Zeit zu haben, unterschiedliche Modelle praktisch zu testen. Die gewonnenen Erfahrungen sollen bis 2030 ausgewertet und in den BDKJ zurückgespielt werden.</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Handlungsauftrag an</h2>Innovationsausschuss: Bearbeitet die oben genannten Fragestellungen und entwickelt ggf. Änderungsvorschläge. Hauptausschuss und Satzungsausschuss: Beraten<h2>Zeitrahmen</h2>bis 2030<h2>Ressourcen</h2>keine weiteren Ressourcen außer die Gremientreffen des Ina* und zu einem späteren Zeitpunkt der Satzungsausschuss und der Hauptausschuss.<h2>Zuständigkeit</h2>Kilian Kowol, Johanna Ostermeier]]></description>
                        <pubDate>Mon, 09 Mar 2026 15:14:16 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A18: Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung “Wahlverfahren”</title>
                        <link>https://antrag.bdkj.de/hv26/Antrag-zur-Anderung-der-Geschaftsordnung-Wahlverfahren-21096</link>
                        <author>Hauptausschuss (dort beschlossen am: 22.02.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.bdkj.de/hv26/Antrag-zur-Anderung-der-Geschaftsordnung-Wahlverfahren-21096</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Geschäftsordnung wird mit Ablauf der Hauptversammlung folgendermaßen angepasst:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 Wahlen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="10"><li><p>Eine Wahl bezieht sich immer auf das Besetzen aller offenen Plätze eines Gremiums oder einer Delegation mit identischer Ausprägung und Zugangsvoraussetzung. Daraus ergibt sich für den Bundesvorstand je eine Wahl pro offener Position. Für Gremien und Delegationen ergibt sich eine Wahl je möglicher Kombination von Quotierungskriterien.<br><br>
Beispielsweise:</p><ol><li>Für Gremien, die nach Geschlecht quotiert werden, ergeben sich zwei <strong>(bzw. bei Gremien mit einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern drei) </strong>Wahlen. Jeweils eine für:</li><li>„Personen weiblichen oder diversen Geschlechts“ und</li><li><p>„Personen männlichen oder diversen Geschlechts“<strong>und ggf.</strong></p></li><li><p><strong>eine geschlechtsungebundene Person (im Anschluss an die Wahlgänge i. und ii.)</strong></p></li><li><p>Für Gremien, die nach zwei Kriterien quotiert werden, ergeben sich vier <strong>(bzw. sechs)</strong>Wahlen. Jeweils eine für:</p></li><li><p>„Personen weiblichen oder diversen Geschlechts aus Jugendverbänden“,</p></li><li><p>„Personen männlichen oder diversen Geschlechts aus Jugendverbänden“,</p></li><li><p><strong>eine geschlechtsungebundene Person aus den Jugendverbänden (im Anschluss an die Wahlgänge i. und ii.)</strong></p></li><li><p>„Personen weiblichen oder diversen Geschlechts aus Diözesanverbänden“ und</p></li><li><p>„Personen männlichen oder diversen Geschlechts aus Diözesanverbänden“.</p></li><li><p><strong>eine geschlechtsungebundene Person aus den Diözesanverbänden (im Anschluss an die Wahlgänge iv. und v.)</strong></p></li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="11"><li><p>Wahlen werden grundsätzlich geheim durchgeführt.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="12"><li><p>Die Leitung und Durchführung aller Wahlen obliegt der Sitzungsleitung, für die Hauptversammlung dem Wahlausschuss.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="13"><li><p><em>̶G̶e̶w̶ä̶h̶l̶t̶ ̶i̶s̶t̶ ̶</em><strong>Im ersten und zweiten Wahlgang wird mit Ja und Nein gewählt. Es ist gewählt</strong>, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="14"><li><p><strong>Im dritten Wahlgang wird mit Ja, Nein und Enthaltung gewählt. Es ist gewählt, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.Die abgegebenen Enthaltungen werden bei der Feststellung dieser Mehrheit nicht berücksichtigt.</strong></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="15"><li><p>Bei mehreren zu besetzenden Plätzen entscheidet die Reihenfolge der Stimmenzahlen, die die Kandidat*innen jeweils auf sich vereinigen. Soweit bei Stimmengleichheit die Ermittlung der Reihenfolge erforderlich ist, entscheidet eine Stichwahl zwischen den Kandidat*innen mit gleicher Stimmenzahl.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="16"><li><p>Jedes stimmberechtigte Mitglied kann so viele Stimmen abgeben, wie Mitglieder zu wählen sind, für jede*n Kandidat*in jedoch nur eine Stimme.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="17"><li><p>Ungültige Stimmen gelten als <strong>nicht</strong>abgegeben. ̶<em>E̶i̶n̶e̶ ̶S̶t̶i̶m̶m̶e̶n̶t̶h̶a̶l̶t̶u̶n̶g̶ ̶i̶s̶t̶ ̶n̶i̶c̶h̶t̶ ̶m̶ö̶g̶l̶i̶c̶h̶.̶ ̶S̶t̶i̶m̶m̶e̶n̶g̶l̶e̶i̶c̶h̶h̶e̶i̶t̶ ̶g̶i̶l̶t̶ ̶a̶l̶s̶ ̶A̶b̶l̶e̶h̶n̶u̶n̶g̶.̶ ̶</em></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="18"><li><p>Bei Abwahlen entscheidet die Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder. Dabei wird die von der Bundesordnung vorgesehene Stimmenzahl zu Grunde gelegt, unabhängig von der Wahrnehmung dieser Stimmen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 10 Ablauf einer Wahl</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Jede Wahl folgt dem folgenden Ablauf:</p><ol><li><p>Die Wahlliste wird geöffnet. Dies erfolgt durch die Bekanntgabe der zu besetzenden Positionen.</p></li><li><p>Die Wahlleitung fragt die Kandidat*innen nach ihrer Bereitschaft zur Kandidatur und schließt anschließend die Wahlliste.</p></li><li><p>Vorstellung der Kandidat*innen<br>
Die Kandidat*innen erhalten Gelegenheit, sich vorzustellen.</p></li><li><p>Personalbefragung<br>
Nach der Vorstellung wird Gelegenheit gegeben Fragen an die Kandidat*innen zu richten.</p></li><li><p>Personaldebatte<br>
Auf Antrag erfolgt eine Personaldebatte über alle Kandidat*innen. Die Anwesenheit in der Personaldebatte regelt Absatz 4.</p></li><li><p>1. Wahlgang<br>
Sodann findet unmittelbar die Wahl unter sämtlichen Kandidat*innen in einem Wahlgang statt.</p></li><li><p>Auf Antrag kann erneut eine Personalbefragung nach Buchst. d oder eine Personaldebatte nach Buchst. e erfolgen.</p></li><li><p>2. Wahlgang<br>
Sofern die Voraussetzungen nach Absatz 2 erfüllt sind, findet unmittelbar ein zweiter Wahlgang <strong>mit reduzierter Kandidat*innenzahl gemäß Absatz 3</strong> statt.</p></li><li><p>Auf Antrag kann erneut eine Personalbefragung nach Buchst. d oder eine Personaldebatte nach Buchst. e erfolgen.</p></li><li><p>3. Wahlgang<br>
Sofern die Voraussetzungen nach Absatz 2 erfüllt sind, findet unmittelbar ein dritter Wahlgang ̶m̶i̶t̶ ̶r̶e̶d̶u̶z̶i̶e̶r̶t̶e̶r̶ ̶K̶a̶n̶d̶i̶d̶a̶t̶*̶i̶n̶n̶e̶n̶z̶a̶h̶l̶ ̶g̶e̶m̶ä̶ß̶ ̶A̶b̶s̶a̶t̶z̶ ̶3̶ statt.</p></li><li><p>Erreicht im 3. Wahlgang ein*e oder mehrere Kandidat*innen die erforderliche Mehrheit nicht, bleiben die jeweiligen Plätze unbesetzt.</p></li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Ein zweiter und dritter Wahlgang erfolgt nur, wenn im vorherigen Wahlgang noch nicht alle Plätze besetzt wurden und die Anzahl der Kandidat*innen größer war als die Anzahl der zu besetzenden Plätze.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>Die Anzahl der zugelassenen Kandidat*innen im ̶d̶r̶i̶t̶t̶e̶n̶<strong>zweiten</strong>Wahlgang ist höchstens doppelt so groß wie die Anzahl der zu besetzenden Plätze. Über die Zulassung zum ̶d̶r̶i̶t̶t̶e̶n̶ <strong>zweiten</strong>Wahlgang entscheidet die Anzahl der Stimmen im ̶z̶w̶e̶i̶t̶e̶n̶<strong>ersten</strong>Wahlgang. Soweit bei Stimmgleichheit die Reihenfolge entscheidend ist, sind alle Kandidat*innen mit gleicher Stimmzahl zugelassen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>Die Personaldebatte findet in Abwesenheit der jeweiligen Kandidat*innen statt. Mitglieder der Personaldebatte sind</p><ol><li><p>die stimmberechtigten Mitglieder des jeweiligen Gremiums,</p></li><li><p>die jeweilige Sitzungs- und Wahlleitung,</p></li><li><p>der Bundesvorstand und</p></li><li><p>für die Hauptversammlung zusätzlich die beratenden Mitglieder nach § 10 Absatz 6 Nr. 1 bis 3 der Bundesordnung.</p></li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>Der Wahlausschuss kann zum Zwecke der reibungslosen Auszählung Vorgaben zur Reihenfolge der Kandidat*innen auf dem Stimmzettel machen.</p></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Hauptausschuss ist in der Reflexion der letzten planmäßigen Hauptversammlung Bedarf zur Anpassung und Schärfung der Geschäftsordnung festgestellt worden. Daraus ist dieser und die weiteren Änderungsanträge der Geschäftsordnung entstanden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hinweis: Gestrichene Textpassagen sollen entfernt werden. Fett markierte Textteile sollen ergänzt werden.</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Handlungsauftrag an</h2>Satzungsausschuss &amp; Bundesvorstand<h2>Zeitrahmen</h2>sofort nach der Hauptversammlung<h2>Ressourcen</h2>keine<h2>Zuständigkeit</h2>Sarah-Sophie Pohl, Henner Gädtke]]></description>
                        <pubDate>Sat, 07 Mar 2026 13:54:44 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A17: Änderung der Geschäftsordnung: „Enthaltungsregelung bei Abstimmungen“</title>
                        <link>https://antrag.bdkj.de/hv26/Anderung-der-Geschaftsordnung-Enthaltungsregelung-bei-Abstimmungen-28293</link>
                        <author>Hauptausschuss (dort beschlossen am: 22.02.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.bdkj.de/hv26/Anderung-der-Geschaftsordnung-Enthaltungsregelung-bei-Abstimmungen-28293</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Geschäftsordnung wird mit Ablauf der Hauptversammlung folgendermaßen angepasst:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Abstimmungsregeln und Beschlussfassung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Über Beschlussfassungen nach Bundesordnung und dieser Geschäftsordnung hinaus kann die Sitzungsleitung oder können die Moderator*innen eine Abstimmung veranlassen, soweit dies zum ordnungsgemäßen Verlauf der Sitzung erforderlich ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Abstimmungen zur Beschlussfassung werden grundsätzlich offen durchgeführt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Abstimmungen können durch allgemeinen oder einzelfallbezogenen Beschluss des Gremiums auch im Umlauf- oder Sternverfahren durchgeführt werden, dies gilt nicht für die Hauptversammlung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Liegen alternative Anträge zur Abstimmung vor, ist über den weitestgehenden Antrag zuerst abzustimmen. Im Streitfall stimmt das Gremium über die Reihenfolge ab.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Beschlüsse ̶<em>w̶e̶r̶d̶e̶n̶ ̶m̶i̶t̶ ̶d̶e̶r̶ ̶M̶e̶h̶r̶h̶e̶i̶t̶ ̶d̶e̶r̶ ̶a̶b̶g̶e̶g̶e̶b̶e̶n̶e̶n̶ ̶S̶t̶i̶m̶m̶e̶n̶</em><strong>gelten als</strong> gefasst, <strong>wenn bei einer Abstimmung die Anzahl der abgegebenen gültigen Ja-Stimmen die der abgegebenen gültigen Nein-Stimmen überwiegt,</strong> soweit die Bundesordnung oder diese Geschäftsordnung nichts anderes bestimmen. <strong>Die abgegebenen Enthaltungen werden bei der Feststellung dieser Mehrheit nicht berücksichtigt. </strong>̶<em>S̶t̶i̶m̶m̶e̶n̶t̶h̶a̶l̶t̶u̶n̶g̶e̶n̶ ̶u̶n̶d̶ ̶u̶n̶g̶ü̶l̶t̶i̶g̶e̶ ̶S̶t̶i̶m̶m̶e̶n̶ ̶g̶e̶l̶t̶e̶n̶ ̶a̶l̶s̶ ̶a̶b̶g̶e̶g̶e̶b̶e̶n̶.̶ ̶S̶t̶i̶m̶m̶e̶n̶g̶l̶e̶i̶c̶h̶h̶e̶i̶t̶ ̶g̶i̶l̶t̶ ̶a̶l̶s̶ ̶A̶b̶l̶e̶h̶n̶u̶n̶g̶.̶ </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Bei geschlechtsgetrennten Abstimmungen muss die für die Abstimmung erforderliche Mehrheit der gesamten Hauptversammlung erreicht werden. Zusätzlich muss die für die Abstimmung erforderliche Mehrheit bei mindestens zwei Geschlechtern erreicht werden. Falls nicht bei allen Geschlechtern die für die Abstimmung erforderliche Mehrheit erreicht wurde, muss auf Antrag die Debatte erneut eröffnet und erneut abgestimmt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Bei Änderungen der Bundesordnung, des Grundsatzprogramms oder dieser Geschäftsordnung <em>̶s̶o̶w̶i̶e̶ ̶b̶e̶i̶ ̶d̶e̶r̶ ̶A̶u̶f̶l̶ö̶s̶u̶n̶g̶ ̶d̶e̶s̶ ̶B̶D̶K̶J̶</em> entscheidet die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen <strong>gültigen Ja- &amp; Nein-</strong>Stimmen. <strong>Die abgegebenen Enthaltungen werden bei der Feststellung dieser Mehrheit nicht berücksichtigt.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>(8 neu) Bei der Auflösung des BDKJ entscheidet die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Bei dieser Abstimmungen sind nur Ja- &amp; Nein-Stimmen, jedoch keine Enthaltungen zulässig.</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Hauptausschuss ist in der Reflexion der letzten planmäßigen Hauptversammlung Bedarf zur Anpassung und Schärfung der Geschäftsordnung festgestellt worden. Daraus ist dieser und die weiteren Änderungsanträge der Geschäftsordnung entstanden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bisher gab es viele Unzufriedenheiten bzgl. der Auswirkungen der Enthaltung auf die benötigten Mehrheiten für die Beschlussfassung, bspw. bei Enthaltungen von DPSG und PSG zu jugendpolitischen Anträgen. Dies liegt daran, dass Anträge zur Beschlussfassung aktuell mehr Ja-Stimmen als Nein- und Enthaltungen zusammen haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da die aktuelle Enthaltungsreglung immer wieder zu Verwirrungen und Unzufriedenheiten geführt hat, schlagen wir eine Überarbeitung der Enthaltungsregelung bei Abstimmungen vor, sodass Enthaltungen sowie ungültige Stimmen für die Berechnung von Mehrheiten nicht berücksichtigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Damit orientieren wir uns auch an der aktuellen Rechtsprechung zu § 32 Abs. 1 Satz 3 BGB.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für die Auflösung des BDKJ soll weiterhin eine höhere Hürde notwendig bleiben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hinweis: Gestrichene Textpassagen sollen entfernt werden. Fett markierte Textteile sollen ergänzt werden.</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Handlungsauftrag an</h2>Satzungsausschuss &amp; Bundesvorstand<h2>Zeitrahmen</h2> sofort nach der Hauptversammlung<h2>Ressourcen</h2>Keine<h2>Zuständigkeit</h2>Johanna Ostermeier, Simon Schwarzmüller]]></description>
                        <pubDate>Sat, 07 Mar 2026 13:45:59 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A16: Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung: “Nachrück- und Nachwahlverfahren für Ausschüsse”</title>
                        <link>https://antrag.bdkj.de/hv26/Antrag-zur-Anderung-der-Geschaftsordnung-Nachruck-und-Nachwahlverfa-61696</link>
                        <author>Hauptausschuss (dort beschlossen am: 22.02.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.bdkj.de/hv26/Antrag-zur-Anderung-der-Geschaftsordnung-Nachruck-und-Nachwahlverfa-61696</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Geschäftsordnung wird mit Ablauf der Hauptversammlung folgendermaßen angepasst:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 Wahlen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Eine Wahl bezieht sich immer auf das Besetzen aller offenen Plätze eines Gremiums oder einer Delegation mit identischer Ausprägung und Zugangsvoraussetzung. Daraus ergibt sich für den Bundesvorstand je eine Wahl pro offener Position. Für Gremien und Delegationen ergibt sich eine Wahl je möglicher Kombination von Quotierungskriterien.<br><p>Beispielsweise:</p>
a. Für Gremien, die nach Geschlecht quotiert werden, ergeben sich zwei Wahlen. Jeweils eine für: 
<ul><li>i. „Personen weiblichen oder diversen Geschlechts“ und</li><li>ii. „Personen männlichen oder diversen Geschlechts“.<br></li></ul>
b. Für Gremien, die nach zwei Kriterien quotiert werden, ergeben sich vier Wahlen. Jeweils eine für: 
<ul><li>i. „Personen weiblichen oder diversen Geschlechts aus Jugendverbänden“,</li><li>ii. „Personen männlichen oder diversen Geschlechts aus Jugendverbänden“,</li><li>iii. „Personen weiblichen oder diversen Geschlechts aus Diözesanverbänden“ und</li><li>iv. „Personen männlichen oder diversen Geschlechts aus Diözesanverbänden“.</li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Wahlen werden grundsätzlich geheim durchgeführt. 
</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die Leitung und Durchführung aller Wahlen obliegt der Sitzungsleitung, für die Hauptversammlung dem Wahlausschuss.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Bei mehreren zu besetzenden Plätzen entscheidet die Reihenfolge der Stimmenzahlen, die die Kandidat*innen jeweils auf sich vereinigen. Soweit bei Stimmengleichheit die Ermittlung der Reihenfolge erforderlich ist, entscheidet eine Stichwahl zwischen den Kandidat*innen mit gleicher Stimmenzahl.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Jedes stimmberechtigte Mitglied kann so viele Stimmen abgeben, wie Mitglieder zu wählen sind, für jede*n Kandidat*in jedoch nur eine Stimme.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Ungültige Stimmen gelten als abgegeben. Eine Stimmenthaltung ist nicht möglich. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Bei Abwahlen entscheidet die Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder. Dabei wird die von der Bundesordnung vorgesehene Stimmenzahl zu Grunde gelegt, unabhängig von der Wahrnehmung dieser Stimmen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li><strong>Werden Stellen durch die Hauptversammlung nicht besetzt, so kann der Hauptausschuss bis zur nächsten Hauptversammlung Mitglieder nachwählen.</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li><strong>Scheidet ein Mitglied während seiner Amtszeit aus, </strong><strong>so tritt an seine Stelle für die restliche Dauer der Wahlzeit des ausscheidenden Mitglieds das bei der letzten Wahl auf der Liste nachfolgende Mitglied (gem. § 9 Absatz 4). Sofern keine nachrückenden Mitglieder mehr zur Verfügung stehen, kann der Hauptausschuss bis zur nächsten Hauptversammlung nachwählen.</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 11 Besonderheiten Bundesvorstandswahl</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Abweichend und ergänzend zu §§ 9 und 10 gelten bei den Wahlen zum Bundesvorstand folgende Regelungen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Zur Wahl der Mitglieder des Bundesvorstandes ist der Wahlausschuss verantwortlich für:</p><ol><li><p>a. die Ausschreibung der zu besetzenden Ämter an die Mitglieder der Hauptversammlung,</p></li><li><p>b. das Führen der Liste der Vorgeschlagenen,</p></li><li><p>c. die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Vorschläge,</p></li><li><p>d. die Suche nach geeigneten Kandidat*innen, wenn 5 Monate vor Wahltermin noch kein Vorschlag vorliegt,</p></li><li><p>e. die Befragung der Vorgeschlagenen zu ihrer Bereitschaft, nach ausführlicher Darstellung des Anstellungsprofils des Amtes,</p></li><li><p>f. die Unterrichtung des Vorstands des BDKJ-Bundesstelle e.V. über die Kandidat*innen,</p></li><li><p>g. die Information der Kandidat*innen über das Wahlverfahren,</p></li><li><p>h. die Information der Mitglieder der Hauptversammlung über die eingegangenen Wahlvorschläge und die Kandidat*innen,</p></li><li><p>i. die Übernahme der Sitzungsleitung zur Durchführung der Wahlen zum Bundesvorstand bei der Hauptversammlung und</p></li><li><p>j. die Leitung der Personaldebatte.</p></li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Eine Kandidatur für den Bundesvorstand ist nur auf eine zu besetzende<br>
Position möglich.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>Die für das Amt der Geistlichen Verbandsleitung kandidierenden Personen werden nach Absprache mit der Deutschen Bischofskonferenz vom Wahlausschuss in die Liste der Kandidat*innen aufgenommen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>Die zu besetzenden Positionen sind in folgender Reihenfolge zu wählen:</p><ol><li>a. Geistliche Verbandsleitung,</li><li>b. Bundesvorstandspositionen, die hauptamtlich ausgeübt werden und</li><li>c. Bundesvorstandspositionen, die ehrenamtlich ausgeübt werden.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>Sind nach Absatz 5 Nr. 2 und 3 mehrere Positionen zu besetzen, so wird zu Beginn der Wahlen die Reihenfolge unter diesen Positionen gelost.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p>Die Personalbefragung und die Personaldebatte vor dem 1. Wahlgang (§ 10 Absatz 1 Buchst. d und Buchst. e) sind obligatorisch.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><p>Die Vorstellungen und Personalbefragungen der Kandidat*innen findet in Abwesenheit weiterer Kandidat*innen derselben Wahl statt. Die Befragung erfolgt direkt im Anschluss an die Vorstellung des*der Kandidat*in. Die Reihenfolge wird gelost.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li><p><strong>Abweichend von § 9 Absatz 8 und 9 können Mitglieder des Bundesvorstands nicht nachrücken oder durch den Hauptausschuss nachgewählt werden.</strong></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 16 Besonderheiten Ausschüsse</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Die Hauptversammlung setzt Ausschüsse nach § 16 der Bundesordnung ein.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Die Mitglieder des Bundesvorstands sind beratende Mitglieder in den Ausschüssen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>Der Bundesvorstand sorgt für eine sachgerechte Geschäftsführung. Die Geschäftsführung ist beratendes Mitglied im jeweiligen Ausschuss.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p>Die Tätigkeit eines Ausschusses, der nach Bedarf gebildet wurde, endet, wenn die Hauptversammlung die Auflösung beschließt oder wenn der erteilte Auftrag abgeschlossen ist.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p>Die Ausschüsse arbeiten im Auftrag der Hauptversammlung und berichten ihr. Die Mitglieder des Hauptausschusses erhalten mit dem Unterlagenversand die Protokolle.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p>Die Veröffentlichung von Ergebnissen der Beratung oder Beschlussfassung eines Ausschusses bedarf der Zustimmung des Bundesvorstands.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><p>Die Ausschüsse bestehen aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern, soweit diese Geschäftsordnung oder die Hauptversammlung durch einen Beschluss keine abweichende Regelung trifft.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li><p>Die Mitglieder der Ausschüsse werden von der Hauptversammlung für zwei Jahre gewählt.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li><p><em>̶S̶c̶h̶e̶i̶d̶e̶t̶ ̶e̶i̶n̶ ̶M̶i̶t̶g̶l̶i̶e̶d̶ ̶w̶ä̶h̶r̶e̶n̶d̶ ̶s̶e̶i̶n̶e̶r̶ ̶A̶m̶t̶s̶z̶e̶i̶t̶ ̶a̶u̶s̶,̶ ̶s̶o̶ ̶k̶a̶n̶n̶ ̶d̶e̶r̶ ̶H̶a̶u̶p̶t̶a̶u̶s̶s̶c̶h̶u̶s̶s̶ ̶b̶i̶s̶ ̶z̶u̶r̶ ̶n̶ä̶c̶h̶s̶t̶e̶n̶ ̶H̶a̶u̶p̶t̶v̶e̶r̶s̶a̶m̶m̶l̶u̶n̶g̶ ̶M̶i̶t̶g̶l̶i̶e̶d̶e̶r̶ ̶n̶a̶c̶h̶b̶e̶n̶e̶n̶n̶e̶n̶.̶ ̶</em></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="10"><li><p>Die Mitglieder der Ausschüsse wählen eine Person männlichen oder diversen Geschlechts und eine Person weiblichen oder diversen Geschlechts als Vorsitzende. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 17 Besonderheiten Hauptausschuss</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Passives Wahlrecht für den Hauptausschuss haben die stimmberechtigten Mitglieder der Diözesanvorstände und der Bundesleitungen der Jugendverbände nach § 5 Absatz 4 Satz 2 der Bundesordnung. Wer stimmberechtigtes Mitglied der Diözesanvorstände oder der Bundesleitungen der Jugendverbände ist, bestimmt sich nach den Satzungen der Diözesanverbände oder der Jugendverbände. Passives Wahlrecht für den Hauptausschuss haben auch nicht stimmberechtigte Mitglieder der Diözesanvorstände und der Bundesleitungen der Jugendverbände nach § 5 Absatz 4 Satz 2 der Bundesordnung, die vom zuständigen Wahlgremium des Verbandes als Vertreter*in für den BDKJ gewählt worden sind.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p><em>̶S̶c̶h̶e̶i̶d̶e̶t̶ ̶e̶i̶n̶ ̶M̶i̶t̶g̶l̶i̶e̶d̶ ̶d̶e̶s̶ ̶H̶a̶u̶p̶t̶a̶u̶s̶s̶c̶h̶u̶s̶s̶e̶s̶ ̶a̶u̶s̶,̶ ̶s̶o̶ ̶t̶r̶i̶t̶t̶ ̶a̶n̶ ̶s̶e̶i̶n̶e̶ ̶S̶t̶e̶l̶l̶e̶ ̶f̶ü̶r̶ ̶d̶i̶e̶ ̶r̶e̶s̶t̶l̶i̶c̶h̶e̶ ̶D̶a̶u̶e̶r̶ ̶d̶e̶r̶ ̶W̶a̶h̶l̶z̶e̶i̶t̶ ̶d̶e̶s̶ ̶a̶u̶s̶s̶c̶h̶e̶i̶d̶e̶n̶d̶e̶n̶ ̶M̶i̶t̶g̶l̶i̶e̶d̶s̶ ̶d̶a̶s̶ ̶b̶e̶i̶ ̶d̶e̶r̶ ̶l̶e̶t̶z̶t̶e̶n̶ ̶W̶a̶h̶l̶ ̶z̶u̶m̶ ̶H̶a̶u̶p̶t̶a̶u̶s̶s̶c̶h̶u̶s̶s̶ ̶a̶u̶f̶ ̶d̶e̶r̶ ̶L̶i̶s̶t̶e̶ ̶n̶a̶c̶h̶f̶o̶l̶g̶e̶n̶d̶e̶ ̶M̶i̶t̶g̶l̶i̶e̶d̶ ̶(̶g̶e̶m̶.̶ ̶§̶ ̶9̶ ̶A̶b̶s̶a̶t̶z̶ ̶4̶)̶.̶ ̶ ̶</em></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p><strong>Abweichend </strong><strong>von § 9 Absatz 8 </strong><strong>und 9 </strong><strong>können Mitglieder des </strong><strong>Hauptausschusses n</strong><strong>icht durch den Hauptausschuss nachgewählt werden.</strong></p></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Hauptausschuss ist in der Reflexion der letzten planmäßigen Hauptversammlung Bedarf zur Anpassung und Schärfung der Geschäftsordnung festgestellt worden. Daraus ist dieser und die weiteren Änderungsanträge der Geschäftsordnung entstanden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit diesem Antrag soll das aktuell bestehende Nachrück- und Nachbenennungsverfahren beim Ausscheiden von Mitgliedern bestimmter Gremien auf alle Ausschüsse und Delegationen ausgeweitet werden. Zudem soll es ein Nachbesetzungsverfahren für unbesetzte Stellen für die Zeit zwischen Hauptversammlungen geben, um unbesetzte Stellen in Gremien zu minimieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hinweis: Gestrichene Textpassagen sollen entfernt werden. Fett markierte Textteile sollen ergänzt werden.</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Handlungsauftrag an</h2>Satzungsausschuss &amp; Bundesvorstand <h2>Zeitrahmen</h2>sofort nach der Hauptversammlung <h2>Ressourcen</h2>keine<h2>Zuständigkeit</h2>Sarah-Sophie Pohl, Simon Schwarzmüller]]></description>
                        <pubDate>Sat, 07 Mar 2026 13:40:59 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A15: Änderung der Geschäftsordnung: “Getrennte Abstimmung nach Jugend- und Diözesanverbänden” </title>
                        <link>https://antrag.bdkj.de/hv26/Anderung-der-Geschaftsordnung-Getrennte-Abstimmung-nach-Jugend-und-30202</link>
                        <author>Hauptausschuss (dort beschlossen am: 22.02.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.bdkj.de/hv26/Anderung-der-Geschaftsordnung-Getrennte-Abstimmung-nach-Jugend-und-30202</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Antragstext</strong>:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Geschäftsordnung wird mit Ablauf der Hauptversammlung folgendermaßen angepasst:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Geschäftsordnungsanträge</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Zulässige Geschäftsordnungsanträge sind ausschließlich:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>o. Antrag auf geschlechtsgetrennte Abstimmung nach männlich, weiblich, divers,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>p. Antrag auf getrennte Abstimmung nach Jugend- und Diözesanverbänden,</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Ein Antrag zur Geschäftsordnung auf geschlechtsgetrennte Abstimmung nach männlich, weiblich, divers (Absatz 3 Buchst. o) wird <strong>im Fall einer Gegenrede</strong>bereits ohne weiteren Antrag geschlechtsgetrennt abgestimmt. Er ist angenommen, wenn ein Geschlecht dem Antrag zustimmt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>(6) Ein Antrag zur Geschäftsordnung auf getrennte Abstimmung nach Jugend- und Diözesanverbänden (Absatz 3 Buchst. p) wird </strong><strong>im Fall einer Gegenrede</strong><strong>bereits ohne weiteren Antrag getrennt nach Jugend- und Diözesanverbänden abgestimmt. Er ist angenommen, wenn eine Partei dem Antrag zustimmt.</strong><strong>Ein solcher Antrag ist nur in Gremien zulässig, </strong><strong>die paritätisch nach Jugend- und Diözesanverbänden besetzt sind</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Abstimmungsregeln und Beschlussfassung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Bei geschlechtsgetrennten Abstimmungen muss <strong>zum einen </strong>die für die Abstimmung erforderliche Mehrheit <em>̶d̶e̶r̶ ̶g̶e̶s̶a̶m̶t̶e̶n̶ ̶H̶a̶u̶p̶t̶v̶e̶r̶s̶a̶m̶m̶l̶u̶n̶g̶</em><strong>des gesamten Gremiums </strong>erreicht werden. Zusätzlich muss die für die Abstimmung erforderliche Mehrheit bei mindestens zwei Geschlechtern erreicht werden. Falls nicht bei allen Geschlechtern die für die Abstimmung erforderliche Mehrheit erreicht wurde, muss auf Antrag die Debatte erneut eröffnet und erneut abgestimmt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>(7) Bei getrennten Abstimmungen nach Jugend- und Diözesanverbänden muss zum einen die für die Abstimmung erforderliche Mehrheit des gesamten Gremiums erreicht werden. Zusätzlich muss die für die Abstimmung erforderliche Mehrheit sowohl bei den Jugend-, als auch bei den Diözesanverbänden erreicht werden. Falls dies nicht der Fall ist, muss auf Antrag die Debatte erneut eröffnet und erneut abgestimmt werden.</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Hauptausschuss ist in der Reflexion der letzten planmäßigen Hauptversammlung Bedarf zur Anpassung und Schärfung der Geschäftsordnung festgestellt worden. Daraus ist dieser und die weiteren Änderungsanträge der Geschäftsordnung entstanden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auf der Hauptversammlung ist im Rahmen der Beratung zur 72-Stunden-Aktion der Wunsch aufgekommen eine getrennte Abstimmung zwischen Jugend- und Diözesanverbänden analog zur geschlechtsgetrennten Abstimmung zu ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dadurch soll, bei Entscheidungen die Jugend- und Diözesanverbände z. B. durch einen unterschiedlichen Ressourcenbedarf unterschiedlich stark betreffen, sichergestellt werden, dass eine Mehrheit der Gesamtversammlung auch wirklich auf einer Mehrheit in beiden Säulen des BDKJs beruht und nicht eine Partei überstimmt wird. Man kann so bei Entscheidungen sichergehen, dass neben der Gesamtmehrheit auch jeweils die Mehrheit der Diözesanverbände und die Mehrheit Jugendverbände hinter der Entscheidung stehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hinweis: Gestrichene Textpassagen sollen entfernt werden. Fett markierte Textteile sollen ergänzt werden.</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Handlungsauftrag an</h2> Satzungsausschuss &amp; Bundesvorstand<h2>Zeitrahmen</h2>sofort nach der Hauptversammlung<h2>Ressourcen</h2>Keine<h2>Zuständigkeit</h2>Isabel Rutkowski, Timo Donnermeyer]]></description>
                        <pubDate>Sat, 07 Mar 2026 13:20:42 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A14: Änderung der Geschäftsordnung: “Abweichung von der Geschäftsordnung“</title>
                        <link>https://antrag.bdkj.de/hv26/Anderung-der-Geschaftsordnung-Abweichung-von-der-Geschaftsordnung-1042</link>
                        <author>Hauptausschuss (dort beschlossen am: 22.02.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.bdkj.de/hv26/Anderung-der-Geschaftsordnung-Abweichung-von-der-Geschaftsordnung-1042</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Geschäftsordnung wird mit Ablauf der Hauptversammlung folgendermaßen angepasst:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Geltungsbereich</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Diese Geschäftsordnung gilt für die Gremien des BDKJ im Bundesgebiet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Bundesvorstand kann abweichende und ergänzende Regelungen in einer eigenen Geschäftsordnung festlegen. Diese wird dem Hauptausschuss zur Kenntnis vorgelegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Geschäftsordnung ist entsprechend anwendbar für die Gremien der Gliederungen, sofern und soweit diese keine eigene Geschäftsordnung erlassen haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Von den Vorschriften dieser Geschäftsordnung kann abgewichen werden, wenn mehr als zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Gremiums zustimmen. Dies gilt nicht, soweit die Geschäftsordnung Regelungen der Bundesordnung wiedergibt. <strong>Eine Abweichung von der Geschäftsordnung ist zu jedem Zeitpunkt möglich.</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Hauptausschuss ist in der Reflexion der letzten planmäßigen Hauptversammlung Bedarf zur Anpassung und Schärfung der Geschäftsordnung festgestellt worden. Daraus ist dieser und die weiteren Änderungsanträge der Geschäftsordnung entstanden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei den vergangenen Hauptversammlungen kam immer wieder die Frage auf, ob Abweichungen von der Geschäftsordnungen jederzeit möglich sind oder immer nur zu Beginn eine Tagesordnungspunktes. Mit diesem Antrag wollen wir klarstellen, dass zu jedem Zeitpunkt von der Geschäftsordnung abgewichen werden kann.</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Handlungsauftrag an</h2>Satzungsausschuss &amp; Bundesvorstand<h2>Zeitrahmen</h2>sofort nach der Hauptversammlung<h2>Ressourcen</h2>keine<h2>Zuständigkeit</h2>Isabel Rutkowski, Henner Gädtke]]></description>
                        <pubDate>Sat, 07 Mar 2026 13:14:24 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A13: Änderung der Geschäftsordnung: “Wählbarkeitsvoraussetzungen für den Schlichtungsausschuss” </title>
                        <link>https://antrag.bdkj.de/hv26/Anderung-der-Geschaftsordnung-Wahlbarkeitsvoraussetzungen-fur-den-Sc-54932</link>
                        <author>Hauptausschuss (dort beschlossen am: 22.02.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.bdkj.de/hv26/Anderung-der-Geschaftsordnung-Wahlbarkeitsvoraussetzungen-fur-den-Sc-54932</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Geschäftsordnung wird mit Ablauf der Hauptversammlung folgendermaßen angepasst:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 18 Besonderheiten Schlichtungsausschuss</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Schlichtungsausschuss besteht aus der*dem Vorsitzenden, der*dem stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren fünf Mitgliedern, die ̶<em>m̶i̶n̶d̶e̶s̶t̶e̶n̶s̶ ̶2̶5̶ ̶J̶a̶h̶r̶e̶ ̶a̶l̶t̶ ̶s̶e̶i̶n̶ ̶m̶ü̶s̶s̶e̶n̶ ̶u̶n̶d̶ ̶</em>von der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gewählt werden. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Hauptausschuss ist in der Reflexion der letzten planmäßigen Hauptversammlung Bedarf zur Anpassung und Schärfung der Geschäftsordnung festgestellt worden. Daraus ist dieser und die weiteren Änderungsanträge der Geschäftsordnung entstanden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Altersgrenze von derzeit 25 Jahren als Wahlvoraussetzung für den Schlichtungsausschuss hat keine inhaltliche Begründung. Daher wollen wir diese auch im Sinne unserer inhaltlichen Positionen im Bereich Jugendbeteiligung streichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hinweis: Gestrichene Textpassagen sollen entfernt werden. Fett markierte Textteile sollen ergänzt werden.</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Handlungsauftrag an</h2>Satzungsausschuss &amp; Bundesvorstand<h2>Zeitrahmen</h2>sofort nach der Hauptversammlung<h2>Ressourcen</h2>keine <h2>Zuständigkeit</h2>Isabel Rutkowski, Simon Schwarzmüller]]></description>
                        <pubDate>Sat, 07 Mar 2026 13:10:58 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A12: Änderung der Geschäftsordnung: “Antragsrecht im Hauptausschuss für Ausschüsse &amp; Präsidien” </title>
                        <link>https://antrag.bdkj.de/hv26/Anderung-der-Geschaftsordnung-Antragsrecht-im-Hauptausschuss-fur-Aus-28179</link>
                        <author>Hauptausschuss (dort beschlossen am: 22.02.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.bdkj.de/hv26/Anderung-der-Geschaftsordnung-Antragsrecht-im-Hauptausschuss-fur-Aus-28179</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Geschäftsordnung wird mit Ablauf der Hauptversammlung folgendermaßen angepasst:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 17 Besonderheiten Hauptausschuss</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>Passives Wahlrecht für den Hauptausschuss haben die stimmberechtigten Mitglieder der Diözesanvorstände und der Bundesleitungen der Jugendverbände nach § 5 Absatz 4 Satz 2 der Bundesordnung. Wer stimmberechtigtes Mitglied der Diözesanvorstände oder der Bundesleitungen der Jugendverbände ist, bestimmt sich nach den Satzungen der Diözesanverbände oder der Jugendverbände. Passives Wahlrecht für den Hauptausschuss haben auch nicht stimmberechtigte Mitglieder der Diözesanvorstände und der Bundesleitungen der Jugendverbände nach § 5 Absatz 4 Satz 2 der Bundesordnung, die vom zuständigen Wahlgremium des Verbandes als Vertreter*in für den BDKJ gewählt worden sind.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Scheidet ein Mitglied des Hauptausschusses aus, so tritt an seine Stelle für die restliche Dauer der Wahlzeit des ausscheidenden Mitglieds das bei der letzten Wahl zum Hauptausschuss auf der Liste nachfolgende Mitglied (gem. § 9 Absatz 4).</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p><strong>Ergänzend zu § 2 Absatz 7 können für den Hauptausschuss auch von den Präsidien und den Ausschüssen Sachanträge und Änderungsanträge gestellt werden.</strong></p></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Hauptausschuss ist in der Reflexion der letzten planmäßigen Hauptversammlung Bedarf zur Anpassung und Schärfung der Geschäftsordnung festgestellt worden. Daraus ist dieser und die weiteren Änderungsanträge der Geschäftsordnung entstanden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diverse BDKJ-Gremien (z.B. Ausschüsse, Präsidien und Bundeskonferenzen) stellen immer wieder Anträge an den Hauptausschuss – aktuell muss jedoch immer der Bundesvorstand als Antragssteller*in fungieren, da die Ausschüsse kein Antragsrecht haben. Dies wollen wir ändern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hinweis: Gestrichene Textpassagen sollen entfernt werden. Fett markierte Textteile sollen ergänzt werden.</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Handlungsauftrag an</h2>Satzungsausschuss &amp; Bundesvorstand<h2>Zeitrahmen</h2>sofort nach der Hauptversammlung<h2>Ressourcen</h2>keine<h2>Zuständigkeit</h2>Johanna Ostermeier, Timo Donnermeyer]]></description>
                        <pubDate>Sat, 07 Mar 2026 13:07:10 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A11: Änderung der Geschäftsordnung: “Anmeldefrist Hauptversammlung” </title>
                        <link>https://antrag.bdkj.de/hv26/Anderung-der-Geschaftsordnung-Anmeldefrist-Hauptversammlung-50838</link>
                        <author>Hauptausschuss (dort beschlossen am: 22.02.2026)</author>
                        <guid>https://antrag.bdkj.de/hv26/Anderung-der-Geschaftsordnung-Anmeldefrist-Hauptversammlung-50838</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Geschäftsordnungwird mit Ablauf der Hauptversammlung folgendermaßen angepasst:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 13 Besonderheiten Hauptversammlung </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p>̶<em>D̶i̶e̶ ̶j̶e̶w̶e̶i̶l̶i̶g̶e̶n̶ ̶M̶i̶t̶g̶l̶i̶e̶d̶e̶r̶ ̶d̶e̶r̶ ̶J̶u̶g̶e̶n̶d̶-̶ ̶u̶n̶d̶ ̶D̶i̶ö̶z̶e̶s̶a̶n̶v̶e̶r̶b̶ä̶n̶d̶e̶ ̶d̶e̶r̶ ̶H̶a̶u̶p̶t̶v̶e̶r̶s̶a̶m̶m̶l̶u̶n̶g̶ ̶w̶e̶r̶d̶e̶n̶ ̶v̶o̶n̶ ̶d̶e̶n̶ ̶J̶u̶g̶e̶n̶d̶v̶e̶r̶b̶a̶n̶d̶s̶-̶ ̶u̶n̶d̶ ̶D̶i̶ö̶z̶e̶s̶a̶n̶l̶e̶i̶t̶u̶n̶g̶e̶n̶ ̶s̶p̶ä̶t̶e̶s̶t̶e̶n̶s̶ ̶v̶i̶e̶r̶ ̶W̶o̶c̶h̶e̶n̶ ̶v̶o̶r̶ ̶d̶e̶m̶ ̶b̶e̶s̶c̶h̶l̶o̶s̶s̶e̶n̶e̶n̶ ̶S̶i̶t̶z̶u̶n̶g̶s̶t̶e̶r̶m̶i̶n̶ ̶d̶e̶m̶ ̶B̶u̶n̶d̶e̶s̶v̶o̶r̶s̶t̶a̶n̶d̶ ̶n̶a̶m̶e̶n̶t̶l̶i̶c̶h̶ ̶b̶e̶n̶a̶n̶n̶t̶.</em></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p>Abweichend von § 12 Absatz 2 kann jedes Mitglied der Hauptversammlung, mit Ausnahme der Mitglieder des Bundesvorstands, vertreten werden. Diese Stellvertreter*innen werden von den Jugend- und Diözesanverbänden benannt. <em>̶D̶i̶e̶s̶ ̶k̶a̶n̶n̶ ̶a̶u̶c̶h̶ ̶n̶a̶c̶h̶ ̶d̶e̶r̶ ̶F̶r̶i̶s̶t̶ ̶a̶u̶s̶ ̶A̶b̶s̶a̶t̶z̶ ̶1̶ ̶e̶r̶f̶o̶l̶g̶e̶n̶.</em></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p>Ergänzend zu § 2 Absatz 7 können für die Hauptversammlung auch von den Organen des Bundesverbandes, den Jugendverbänden, den Diözesanverbänden und den Ausschüssen Sachanträge und Änderungsanträge gestellt werden. </p></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Hauptausschuss ist in der Reflexion der letzten planmäßigen Hauptversammlung Bedarf zur Anpassung und Schärfung der Geschäftsordnung festgestellt worden. Daraus ist dieser und die weiteren Änderungsanträge der Geschäftsordnung entstanden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aus unserer Sicht sollte die Stimmberechtigung von der Anmeldefrist getrennt werden. Daher schlagen wir vor, den Satz zu streichen. Der Bundesvorstand kann weiterhin eine Anmeldefrist von 4 Wochen vorsehen, die dann aber nur Auswirkungen auf Essen, Zimmer, höhere Kosten o.Ä. hat. Dies muss jedoch nicht durch die Geschäftsordnung geregelt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hinweis: Gestrichene Textpassagen sollen entfernt werden. Fett markierte Textteile sollen ergänzt werden.</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Handlungsauftrag an</h2>Satzungsausschuss &amp; Bundesvorstand<h2>Zeitrahmen</h2>sofort nach der Hauptversammlung<h2>Ressourcen</h2>keine <h2>Zuständigkeit</h2>Johanna Ostermeier, Timo Donnermeyer]]></description>
                        <pubDate>Sat, 07 Mar 2026 13:04:24 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Weiterarbeit des Innovationsausschuss</title>
                        <link>https://antrag.bdkj.de/hv26/weiterarbeit-des-innovationsausschuss-3325</link>
                        <author>Innovationsausschuss (Innovationsausschuss)</author>
                        <guid>https://antrag.bdkj.de/hv26/weiterarbeit-des-innovationsausschuss-3325</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Innovationsausschuss wird bis zum Jahr 2030 weitergeführt. Er besteht aus 8 Personen, die für je zwei Jahre vom Hauptausschuss gewählt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Folgende Fragen sollen bearbeitet werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wie kann Onboarding und Zusammenarbeit in Ausschüssen und Gremien verbessert werden?</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wie können junge Menschen für die Aufgaben im BDKJ befähigt werden?</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wie kann Zusammenarbeit und Wissenstransfer im BDKJ selbst gut funktionieren (Kommunikation, Datencloud, Wissens- und Themenmanagement, FAQ-Beschlüsse, BDKJ-App, etc.)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wie können Beschlüsse aufbereitet werden?</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wie können Wissenschaftliche Arbeiten über die Strukturen des BDKJs gesammelt, ausgewertet und für den BDKJ genutzt werden?</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wie kann ein gutes Wissensmanagement aussehen?</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wie können unsere Versammlungen zukunftsfähiger, niedrigschwelliger und partizipativer werden?</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Fragestellungen werden jedes Jahr im ersten Hauptausschuss nach der Hauptversammlung reflektiert, nachgeschärft und aktualisiert.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In den letzten zwei Jahren war die Arbeit des Innovationsausschuss davon geprägt, sich einen Überblick über die großen Themenpakete zu schaffen, Aus der Arbeit haben sich in der Analyse bestehender Strukturen und vielen Interviews einige konkrete Fragestellungen entwickelt. Neben Anträgen an HA und HV und Empfehlungen an den Bundesvorstand, sind die obigen Fragestellungen zur weiterarbeit entstanden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gerne würden wir diese auch durch die HV noch priorisieren lassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Verfahren zum Antrag:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li>Während der Hauptversammlung - vor der eigentlichen Antragsdebatte - erfolgt eine Abstimmung, welche der Themen angegangen werden soll.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li>Das Abstimmungsergebnis zu jedem Thema wird auch die Priorisierung für die Antragsberatung darstellen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Kurzerklärung zu den Themen, sodass für die Abstimmung auch transparent wird, waa hinten den Themen steckt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Wie kann Onboarding und Zusammenarbeit in Ausschüssen und Gremien verbessert werden?</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Entwicklung von Rastern und standardisierten Abläufen, um den Einstieg Neugewählter zu erleichtern (auch mit Auftrag, Arbeitsweise, Aufgabenverteilung, Regelungen für Ausschüsse - Finanzen, etc.)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Wie können junge Menschen für die Aufgaben im BDKJ befähigt werden?</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wer ist für die Befähigung zuständig, welche Fortbildungsmöglichkeiten kann es gehen, sodass das entsprechende Amt gut ausgeführt werden kann (z.B. Organisation und Abläufe, Work-Ehrenamts-live-Balance, Lobbyarbeit, Debattenkultur, Struktur Jugend(verbands)arbeit, etc.)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Wie kann Zusammenarbeit und Wissenstranfer im BDKJ selbst gut Funktionieren (Kommunikation, Datencloud, Wissens- und Themenmanagement, FAQ-Beschlüsse, BDKJ-App, etc.) </strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Welche (Kommunikations)Tools werden (vereinheitlicht) genutzt, z.B. dass man nicht für unterschiedliche Ausschüsse diverse Massengerdienste braucht ? Zugang/ Art und Weise zur Datenablage (Beschlüsse, Protokolle, Dezentral-Zusammenarbeit in Gremien, etc.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wie kann Wissen und Erfahrung weitergegeben werden? Wer ist für was zuständig?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>FAQ-Beschlüsse: Sortiert, verstöndlich, aktuell (auch mit Entwicklungen in Themen - z. B auch für eine gemeinsame Lobbyarbei</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>z. B. auch die Überlegung einer BDKJ App, um alles auf einen Blick einsehen und sich vernetzen zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Wie können Beschlüsse aufbereitet werden?</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wie können Beschlüsse und Antragstexte entwickelt werden, die z.B. verständlicher und/ oder kompakter sind, für Lobbygespräche, Öffentlichkeitsarbeit, Pressearbeit direkt genutzt werden können?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Wie können Wissenschaftliche Arbeiten über die Strukturen des BDKJs gesammelt, ausgewertet und für den BDKJ genutzt werden?</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der Jugendverbandswelt schreiben Engagierte Bachelor-/ Masterarbeiten und Promotionen. Aus diesen Arbeiten könnten bestimmt Inhalte und Erkenntnisse für den BDKJ genutzt werden. Leider gibt es dafür aber bisher keine Struktur bzw. wird dieses Feld noch nicht bedient. Dies könnte angegangen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Wie kann ein gutes Wissensmanagement aussehen?</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Jugendarbeit verändert sich und Engagierte wechseln immer wieder. Hier die Fragestellung, wie Wissen gut/ sinnvoll weitergeben werden kann. Mit der Offenheit, sich auch weiterentwickeln zu können und dennoch auf Erfahrungen und Wissen aufzubauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Wie können unsere Versammlungen zukunftsfähiger, niedrigschwelliger und partizipativer werden?</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In den Umfragen für die Bukos kam heraus, dass auf Versammlungabläufe, Strukturen, Methodiken geblickt und diese weiterentwickelt werden könnten. Methodensammlung, Ideen, Möglichkeiten könnten eruiert und ausgebaut werden.</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Handlungsauftrag an</h2>Bundesvorstand, Innovationsausschuss<h2>Zeitrahmen</h2>bis 2030<h2>Ressourcen</h2>Innovationsaussschuss, Bereitschaft zum Ausprobieren und Veränderung<h2>Zuständigkeit</h2>Kilian Kowol, Johanna Ostermeier]]></description>
                        <pubDate>Sat, 07 Mar 2026 12:45:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Termin BDKJ-Hauptversammlung 2029</title>
                        <link>https://antrag.bdkj.de/hv26/termin-bdkj-hauptversammlung-2029-56582</link>
                        <author>Lena Bloemacher</author>
                        <guid>https://antrag.bdkj.de/hv26/termin-bdkj-hauptversammlung-2029-56582</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDKJ-Hauptversammlung im Jahr 2029 findet von Donnerstag, 03. Mai 2029 bis<br>
Sonntag, 06. Mai 2029 statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Tagungsort soll die Jugendbildungsstätte Haus Altenberg in Odenthal-Altenberg<br>
sein.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der traditionelle Termin der Hauptversammlung am ersten Wochenende im Mai wird beantragt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In 2029 sind bisher keine Großveranstaltungen geplant, die den Termin verhindern könnten. Auch die Feiertage liegen entsprechend günstig.</p></div></div><h2>Anhang</h2><h2>Handlungsauftrag an</h2>BDKJ-Bundesstelle<h2>Zeitrahmen</h2>HV 2029<h2>Ressourcen</h2>keine<h2>Zuständigkeit</h2>Lena Bloemacher]]></description>
                        <pubDate>Fri, 09 Jan 2026 14:03:34 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>